name: gpl-agpl description: "Prüft GPL/AGPL-Pflichten, Copyleft-Auslöser, Source-Angebot, Netzwerkinteraktion und SaaS-Sonderrisiken im Softwarerecht De Eu Us."
GPL und AGPL
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 69a UrhG— Computerprogramme.§ 69b UrhG— Arbeitnehmerprogramme.§ 69c UrhG— ausschliessliche Rechte.§ 69d UrhG— bestimmungsgemaesse Benutzung.§ 69e UrhG— Dekompilierung.§ 31 UrhG— Einraeumung von Nutzungsrechten.§ 32 UrhG— angemessene Vergütung.§ 305 BGB— AGB-Einbeziehung.§ 307 Abs. 1 BGB— AGB-Inhaltskontrolle.Art. 5 Abs. 1 DSGVO— Datenschutz bei Softwarebetrieb.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: GPL und AGPL
- Normen-/Quellenanker: UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung.
Rechts- und Quellenanker
- GPLv2/GPLv3/AGPLv3
- Urheberrecht
- OSS Compliance
Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.
Intake-Fragen
- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?
- Liegt distribution oder remote network interaction vor?
- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?
- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?
Workflow
- Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.
- Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.
- Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.
- Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.
Tiefencheck für die Akte
- Welche Komponente unter welcher GPL/AGPL-Version wird wie genutzt?
- Liegt distribution oder remote network interaction vor?
- Welche eigene Software wird derivative/combined work oder bleibt getrennt?
- Wie wird vollständiger corresponding source bereitgestellt?
Mindest-Output: GPL/AGPL-Memo mit Trigger, Scope, Pflichten und Remediation.
Qualitäts- und Risikofilter
- Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle.
- Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie.
- Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate.