name: video-verhandlung-110a-sgg description: "Video-Verhandlung beim SG nach § 110a SGG. Wer kann teilnehmen Technik Vorbereitung Verlauf. Praktische Hinweise für Buerger mit gesundheitlichen Einschraenkungen."
Video-Verhandlung am SG — § 110a SGG
Fachlicher Anker
- Normen: § 110a SGG, § 7, § 7a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Seit 2020 sind Video-Verhandlungen am SG ueblicher. Wer schwer mobil ist oder weit faehrt, kann digital teilnehmen. Diese Skill zeigt das Wie.
In einfacher Sprache
Sie müssen nicht immer ins Gericht fahren. Sie können auch per Video teilnehmen. Von zu Hause. Wir helfen Ihnen mit der Technik.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sind gehbehindert.
- Sie wohnen weit weg vom Gericht.
- Sie haben Angst vor der Anreise.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Video-Verhandlung: Termin per Videokonferenz.
- Stationsraum / -punkt: Manchmal möglich, bei naeherem Gericht teilzunehmen.
- Echtzeit-Uebertragung: Bild und Ton live ohne Verzoegerung.
Rechtsgrundlagen
- § 110a SGG — Verhandlung mittels Bild- und Tonuebertragung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Antrag stellen
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]
Az: [...]
Antrag auf Verhandlung mittels Bild- und Tonuebertragung gem. § 110a SGG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, dass die Verhandlung vom [Datum] mittels Video-Uebertragung erfolgt.
Begruendung:
- Ich bin gehbehindert (Beleg: GdB-Bescheinigung G).
- Anreise wuerde meine Belastbarkeit ueberfordern.
Mit freundlichen Gruessen
Schritt 2 — Technik klären
- Computer oder Tablet mit Kamera und Mikrofon
- Schnelle Internet-Verbindung
- Software (das Gericht teilt mit, welche — meist eigene Plattform der Justizverwaltung)
- Ruhiger Raum
Schritt 3 — Vor dem Termin testen
- Software installieren
- Link vom Gericht ausprobieren
- Bild und Ton testen
Schritt 4 — Am Termintag
- 15 Minuten vor Termin einloggen
- Ausweis bereithalten (Identifikation kann gefragt werden)
- Stoerungen vermeiden (Telefon stumm, Tuere zu)
- Notizen bereithalten
Schritt 5 — Verhalten wie im echten Saal
- Hoeflich
- Mit "Frau Vorsitzende" / "Herr Vorsitzender" anreden
- Klar sprechen
- Bei Unsicherheit: nachfragen
Schritt 6 — Nach dem Termin
- Protokoll wird zugestellt
- Prüfen
Worauf Sie besonders achten müssen
- Antrag rechtzeitig stellen (mind. 2 Wochen vor Termin).
- Technik vorher testen.
- Ruhe im Hintergrund.
Typische Fehler
- Antrag zu spaet → Gericht kann nicht mehr umstellen
- Technik nicht getestet → Stress am Termintag
- Hund / Familie im Hintergrund → Stoerung
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 110a SGG. Praxis variiert je SG.