name: rentenkontenklaerung-149-sgb-vi description: "Rentenkontenklaerung nach § 149 SGB VI. Skill leitet durch das Verfahren der Kontoklaerung Antrag Belege Schwerpunkte Schulzeit Wehrdienst Mutterschutz Erziehung Pflege Arbeitslosigkeit Auslandsarbeit. Liefert Antragsvorlage."
Rentenkontenklaerung 149 Sgb Vi
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Verfahren
- Antrag auf Kontoklaerung bei DRV.
- DRV uebersendet Versicherungsverlauf.
- Buerger ergaenzt Lueckhe mit Belegen.
- DRV stellt Bescheid aus — Kontoklaerungsbescheid.
- Bei Streit Widerspruch.
Belege
Schulzeit ab Vollendung 17. Lebensjahr
- Anrechnungszeit (bis 8 Jahre).
- Schulzeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen.
Wehrdienst / Zivildienst
- Wehrdienstzeitbescheinigung.
Mutterschutz
- Geburtsurkunde des Kindes.
Erziehungszeit
- Bis 10 Jahre des Kindes — Beruecksichtigungszeit.
- Bis 3 Jahre — Beitragszeit (Mutterrente).
Pflegezeit
- Bei Pflegepersonenstellung § 44 SGB XI.
- Bescheinigung der Pflegekasse.
Arbeitslosigkeit
- ALG I/II-Bezugszeiten.
- BA-Bescheide.
Auslandsarbeit
- Beschäftigungsnachweise.
- Bei EU/EWR/CH Auslandsversicherungen.
Wichtige Fristen
- Sobald möglich vor Rentenantrag.
- Nach 30 Jahren wird DRV Beitragszeiten aus Ostzeit nicht mehr klären.
Prüfraster
- Kontoklaerungsantrag gestellt?
- Vollstaendiger Versicherungsverlauf eingegangen?
- Lueckhe identifiziert?
- Belege gesammelt?
- Bescheid prüfen?