name: persoenliches-budget-29-sgb-ix description: "Persoenliches Budget nach § 29 SGB IX. Skill klaert die Voraussetzungen das trager-uebergreifende Budget Verwaltung Beratungsanspruch und typische Anwendungsfaelle (Assistenz Mobilitaet Wohnen). Liefert Antragsvorlage."
Persoenliches Budget 29 Sgb Ix
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruch
§ 29 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe können auf Antrag als persönliches Budget ausgefuehrt werden.
Vorteile
- Selbstbestimmung.
- Auswahl der Anbieter.
- Flexibilitaet.
Voraussetzungen
- Antrag.
- Zielvereinbarung mit Traeger.
- Höhe in Geld bemessen.
Trager-uebergreifend
- Mehrere Traeger können sich zum Budget zusammenschliessen (z. B. KK + EGH).
- Vereinbarung erforderlich.
Verwaltung
- Empfaenger fuehrt das Budget.
- Nachweise erforderlich (Belege).
Beratungsanspruch § 32 SGB IX
- Ergaenzende unabhaengige Teilhabeberatung (EUTB).
Anwendungsfaelle
- Persoenliche Assistenz für Schwerbehinderte.
- Familienunterstuetzende Dienste.
- Mobilitaet (Fahrtkosten).
Prüfraster
- Welche Leistung als Budget?
- Zielvereinbarung formuliert?
- Höhe berechnet?
- Nachweisfuehrung organisiert?
- EUTB konsultiert?