name: krankenkassen-zahnersatz-55-sgb-v description: "Krankenkassen-Zahnersatz nach § 55 SGB V. Skill klaert das Festzuschuss-System Regelversorgung Mehrkostenvereinbarung Bonusheft Haerteklausel sowie die Implantatregeln. Liefert Prüfraster und Beratungsbausteine."
Krankenkassen Zahnersatz 55 Sgb V
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Festzuschuss-System
§ 55 Abs. 1 SGB V: Versicherte erhalten Zuschuesse zum Zahnersatz auf Basis des Befundes.
- Festzuschuss = 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
- Mit Bonusheft 5 Jahre lueckenlos: 70 Prozent.
- Mit Bonusheft 10 Jahre lueckenlos: 75 Prozent.
Regelversorgung
- Ausreichend zweckmaessig wirtschaftlich (§ 12 SGB V).
- Beispiel: Bruecke statt Implantat.
- Differenzierte Kategorien je Befund.
Mehrkostenvereinbarung
- Patient waehlt hoeherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Bruecke).
- Krankenkasse leistet weiter den Festzuschuss.
- Patient traegt Differenzkosten selbst.
Haerteklausel
- § 55 Abs. 2 SGB V: bei sozialer Beduerftigkeit doppelter Festzuschuss.
- Voraussetzung: Einkommen unter Bruttoeinkommensgrenze (jaehrlich neu).
Implantatregeln
- Implantate sind als Regelversorgung in der Regel nicht vorgesehen.
- Ausnahme: angeborene Anomalien, schwere Kieferdefekte.
Prüfraster
- Heil- und Kostenplan eingereicht?
- Festzuschuss richtig berechnet?
- Bonusheft beruecksichtigt?
- Haerteklausel beantragt?
- Implantat als Ausnahmefall begruendet?