name: krankenkassen-krankengeld-44-sgb-v description: "Krankenkassen-Krankengeld nach § 44 SGB V. Skill klaert die Voraussetzungen Hoehe Beginn Ende der 78-Wochen-Frist Wegfall bei Aussteuerung Sondervorschriften für Selbststaendige. Liefert Prüfraster und Strategie bei Streit."
Krankenkassen Krankengeld 44 Sgb V
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruchsvoraussetzungen
§ 44 SGB V: Versicherte erhalten Krankengeld wenn Krankheit sie arbeitsunfaehig macht und die Krankheit durch Aerztin oder Arzt festgestellt wurde.
Höhe
- 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts.
- Maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
- Beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Beginn
- Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (idR 6 Wochen).
- Frueher bei Selbststaendigen ohne Krankentagegeldversicherung — ab dem 4. Krankheitstag, wenn freiwillig kassenversichert mit Wahlerklaerung.
Dauer
- Wegen derselben Krankheit max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist).
- "Aussteuerung" nach 78 Wochen Verlust des Krankengelds.
Wegfall
- Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit.
- Aussteuerung.
- Beendigung der Mitgliedschaft.
Streit über Arbeitsunfaehigkeit
- MD-Stellungnahme — oft mit Diskrepanz zu behandelndem Arzt.
- Widerspruch gegen Krankengeldablehnung innerhalb eines Monats.
Bridge zur EM-Rente
- Reha-Antrag waehrend Krankengeld pflichtig (Druck der Krankenkasse).
- Bei Reha-Ablehnung: Krankengeld weiter, bis Aussteuerung.
- Nach Aussteuerung Wechsel zu Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit.
Prüfraster
- AU-Bescheinigung lueckenlos?
- Höhe des Bruttoeinkommens?
- Beginn der 78-Wochen-Frist?
- Blockfrist erschoepft?
- MD-Stellungnahme widersprochen?