name: klage-zur-niederschrift-90-sgg description: "Klage auf der Geschäftsstelle des SG diktieren § 90 SGG. Wer kann das wie laeuft das ab welche Termine welche Unterlagen mitbringen. Praktischer Leitfaden für Buerger."
Klage auf der Geschäftsstelle diktieren — § 90 SGG
Fachlicher Anker
- Normen: § 90 SGG, § 7, § 7a.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Sie wollen klagen, aber das Schreiben faellt Ihnen schwer. Vielleicht können Sie nicht so gut lesen oder schreiben. Vielleicht reichen Ihre Worte nicht. Diese Skill zeigt: Sie können ans Sozialgericht gehen und die Klage diktieren. Ein Mitarbeiter schreibt es auf.
In einfacher Sprache
Sie können Ihre Klage muendlich machen. Im Sozialgericht. Ein Mitarbeiter schreibt für Sie. Sie unterschreiben. Fertig. Das kostet nichts.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Schreiben faellt Ihnen schwer.
- Sie sprechen besser als Sie schreiben.
- Sie verstehen die Behördensprache nicht.
- Sie wollen sichergehen, dass alles richtig formuliert ist.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Niederschrift: Ein offizielles schriftliches Protokoll.
- Geschäftsstelle: Buero im Sozialgericht, wo Sie Antraege und Klagen abgeben.
- Rechtsantragsstelle: Spezielle Stelle, die Buergern beim Formulieren hilft.
Rechtsgrundlagen
- § 90 SGG — Klage schriftlich oder zur Niederschrift.
- § 91 SGG — Niederschrift bei einem anderen Gericht möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Termin organisieren
Rufen Sie das Sozialgericht an. Sagen Sie: "Ich moechte eine Klage zur Niederschrift abgeben. Wann kann ich kommen?"
Oeffnungszeiten der Geschäftsstellen meistens:
- Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
- Manche auch 14:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag oft nur bis 12:00 Uhr
Manche SG haben offene Sprechstunden, andere arbeiten nur mit Termin.
Schritt 2 — Unterlagen mitbringen
- Personalausweis oder Pass
- Bescheid und Widerspruchsbescheid (Original und Kopien)
- Schriftverkehr mit Behörde
- Aerztliche Atteste / Berichte
- Versicherungsnummer / Aktenzeichen
- Bei Bedarf Adresse der beklagten Behörde
Schritt 3 — Was die Geschäftsstelle macht
Sie erzaehlen Ihren Fall. Der Mitarbeiter:
- Stellt Fragen
- Schreibt einen sauberen Klage-Schriftsatz
- Formuliert den Antrag praezise
- Druckt das Protokoll aus
- Liest es Ihnen vor
Schritt 4 — Lesen und Unterschreiben
- Lassen Sie sich das Protokoll vorlesen.
- Korrigieren Sie, was nicht stimmt.
- Erst dann unterschreiben.
Schritt 5 — Kopie mitnehmen
Sie bekommen eine Kopie der Niederschrift. Aufheben! Das ist Ihr Beweis.
Schritt 6 — Weiter laeuft alles wie bei schriftlicher Klage
- Klage wird an die beklagte Behörde zugestellt.
- Behörde erwidert.
- Verfahren laeuft.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Klagebegruendung kann nachgereicht werden: Bei der Niederschrift müssen Sie nicht alle Details liefern. Erst Klage einreichen, Frist sichern; Begruendung folgt schriftlich.
- Mitarbeiter sind freundlich: Auf den Geschäftsstellen arbeiten Personen, die genau dafür da sind, Buergern zu helfen.
- Sprache: Wenn Sie Deutsch nicht gut sprechen: Dolmetscher kann möglich sein (siehe
dolmetscher-beim-sozialgericht-laien). Vorher anfragen. - Begleitperson: Sie dürfen jemanden mitnehmen. Familienmitglied, Freund, Sozialberater.
Typische Fehler
- Ohne Bescheid kommen → nicht möglich, ohne Bescheid keine Klage
- Frist verpasst, weil "ich gehe naechste Woche hin" → Termin sofort
- Beim Vorlesen nicht zugehoert → wichtig: Protokoll muss stimmen
- Original-Bescheid abgegeben → immer nur Kopie
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 90 SGG aktuell. Oeffnungszeiten variieren je SG; bitte direkt vorab anrufen oder auf der Website prüfen (www.sozialgerichtsbarkeit.de).