name: erwerbsminderungs-rente-streit-sgb-vi description: "EM-Rente nach §§ 43 240 SGB VI. Volle teilweise EM Wartezeit Pflichtbeitraege Berufsschutz vor 1961. Strategie für Buerger bei Ablehnung durch DRV."
Erwerbsminderungs-Rente — Streit mit der Rentenversicherung
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Sie können wegen Krankheit nicht mehr richtig arbeiten. Sie haben EM-Rente beantragt — und die DRV hat abgelehnt. Diese Skill zeigt, wie Sie Widerspruch und Klage fuehren.
In einfacher Sprache
Sie können nicht mehr arbeiten. Sie wollten Rente wegen Krankheit. Die Rentenversicherung hat Nein gesagt. Wir zeigen Ihnen den Weg.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- DRV hat EM-Rente abgelehnt.
- Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfuellen.
- Sie wollen Klage einreichen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- EM-Rente: Rente wegen Erwerbsminderung.
- Volle EM: Leistungsvermoegen unter 3 Stunden taeglich.
- Teilweise EM: 3 bis unter 6 Stunden taeglich.
- Berufsschutz § 240 SGB VI: Schutz im bisherigen Beruf (nur Jahrgaenge vor 02.01.1961).
- Wartezeit: 5 Jahre Versicherungspflicht.
- Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt: BSG-Konstruktion, dass 3-6h-Personen oft volle EM bekommen.
Rechtsgrundlagen
- § 43 SGB VI — EM-Rente (volle und teilweise).
- § 240 SGB VI — Berufsschutz für Altjahrgaenge.
- § 50 SGB VI — Allgemeine Wartezeit.
- § 99 SGB VI — Rentenbeginn.
- § 109 SGG — eigenes Gutachten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2-3 SGB VI):
- 5 Jahre allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI)
- 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
Wenn nicht erfuellt: keine EM-Rente — ausser Sonderregeln (z.B. § 53 SGB VI Sondertatbestaende bei Wehrdienst etc.).
Medizinische Voraussetzungen (§ 43 Abs. 2 SGB VI):
- Volle EM: weniger als 3 Stunden taeglich Erwerbstaetigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Teilweise EM: 3 bis unter 6 Stunden
Schritt 2 — Versicherungsverlauf anfordern
Bei der DRV per Anfrage. Prüfen Sie:
- Liegen 5 Jahre Wartezeit vor?
- Liegen 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor?
- Falls Luecken: Anrechnungszeiten? Kindererziehungszeiten?
Schritt 3 — Medizinische Belege sammeln
- Hausarzt
- Facharzt (mehrere)
- Reha-Berichte
- Krankenhaus-Berichte
- AU-Zeiten
Verlauf darstellen: Wann begann die Verschlechterung? Welche Therapien wurden versucht?
Schritt 4 — Widerspruch
Deutsche Rentenversicherung [Traeger] [Ort, Datum]
Versicherungs-Nr: [...]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.g. Bescheid lege ich
Widerspruch
ein.
Vorlaeufige Begruendung:
1. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfuellt
- Wartezeit 5 Jahre erfuellt seit [Datum]
- 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor [Datum der Erwerbsminderung]
2. Medizinische Voraussetzungen
- Diagnosen: [Liste mit ICD-Codes]
- Aktuelles Leistungsvermoegen: weniger als 3 Stunden taeglich
- Belege: Atteste meines Hausarztes Dr. [Name] vom [Datum] und Facharztes Dr. [Name] vom [Datum]
3. Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt (hilfsweise)
Sollte ein Leistungsvermoegen von 3 bis unter 6 Stunden angenommen werden, ist der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen.
4. Berufsschutz § 240 SGB VI (falls Jahrgang vor 02.01.1961)
Berufsschutz ist gegeben.
Beigefuegt:
- Aerztliche Befundberichte
- Reha-Entlassungsbericht
- Schweigepflichtsentbindung
Mit freundlichen Gruessen
Schritt 5 — Klage einreichen
Wenn Widerspruch erfolglos: kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (siehe verpflichtungsklage-54-sgg).
Schritt 6 — Im SG-Verfahren
- Gericht holt Befundberichte ein.
- Gericht beauftragt Gutachter (meist Orthopaedie, Innere, Psychiatrie).
- Untersuchungs-Termin.
- Bei negativem Gutachten: § 109-Gutachten erwaegen.
Schritt 7 — Beim Berufsschutz argumentieren
Nur bei Jahrgang vor 02.01.1961. Sonst irrelevant. Prüfen Sie genau die Definition Ihres "bisherigen Berufs" — qualifizierte Berufstaetigkeit.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Versicherungsverlauf zwingend prüfen — wenn die Voraussetzungen nicht erfuellt sind, ist EM-Rente nicht möglich.
- Befristete EM-Rente § 102 SGB VI: meist 3 Jahre, Verlaengerung möglich.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Krankengeld-Ende als Trigger: oft erfolgt EM-Antrag erst nach Aussteuerung.
Typische Fehler
- "Ich kann nicht mehr arbeiten" ohne konkrete Stundenangabe → konkret
- Versicherungsverlauf nicht geprueft → Grundvoraussetzung
- Berufsschutz für falschen Jahrgang behauptet → nur vor 02.01.1961
- Reha-Bericht ignoriert → wichtigster Beleg
Quellen und Aktualitaet
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.