name: elterngeld-elterngeldstellen-beeg description: "Elterngeld nach dem BEEG. Skill klaert die Voraussetzungen Hoehe (Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus) Antrag bei der Elterngeldstelle Sondervorschriften für Selbststaendige und Mehrkindersituationen. Liefert Prüfraster."
Elterngeld Elterngeldstellen Beeg
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruch
§ 1 BEEG: Anspruch auf Elterngeld bei Geburt eines Kindes.
Höhe
Basiselterngeld
- 67 Prozent des Nettoeinkommens vor Geburt.
- Mindestbetrag 300 Euro/Monat, Hoechstbetrag 1800 Euro/Monat.
- Bezugszeit max. 14 Monate (12 bei einem Elternteil, 12 + 2 Partnermonate).
ElterngeldPlus
- Halber Monatsbetrag, doppelter Bezugszeit.
- Bei Teilzeit waehrend Bezug attraktiv.
Partnerschaftsbonus
- 4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate bei beidseitiger Teilzeit von 24-32 Stunden.
Antrag
- Bei der Elterngeldstelle (Land/Kommune).
- Innerhalb 3 Monate ab Geburt — sonst Rueckwirkung nur 3 Monate.
Selbststaendige
- Berechnung aus Gewinn des Kalenderjahrs vor Geburt.
Mehrkindersituationen
- Geschwisterbonus bei mehreren Kindern unter 3 Jahre (10 Prozent, mindestens 75 Euro).
- Mehrlingszuschlag.
Prüfraster
- Antrag rechtzeitig?
- Hoehenberechnung richtig?
- Basiselterngeld vs. Plus?
- Geschwisterbonus / Mehrlingszuschlag?
- Selbststaendigen-Sondervorschriften?