name: einreichung-fax-und-grenzen-sozialgericht description: "Fax beim SG einreichen Vorteile und Grenzen. Sendebericht als Beweis Telefax-Nummer prüfen Frist halten. Hinweis Fax wird abgeschafft Alternativen vorhanden."
Klage per Fax beim SG — Grenzen und Tipps
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Fax ist immer noch ein anerkannter Weg, eine Klage einzureichen. Vorteil: Sie haben einen Beweis für den Eingang am selben Tag. Nachteil: Fax wird zunehmend abgeschafft. Diese Skill zeigt, wann Fax sinnvoll ist und worauf Sie achten müssen.
In einfacher Sprache
Sie können die Klage auch per Fax schicken. Das geht schnell. Sie haben einen Beweis. Aber: nicht jedes Gericht hat noch ein Fax. Prüfen Sie das vorher.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen am letzten Tag der Frist noch sicher einreichen.
- Sie haben keinen Computer für MJP.
- Sie wollen eine Sofort-Bestaetigung.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Sendebericht: Der Ausdruck nach dem Faxen — zeigt "OK" oder "Fehler".
- Telefax-Nummer: Die Faxnummer; muss aktuell sein.
- OK-Vermerk: Bestaetigung, dass das Fax durchgekommen ist.
Rechtsgrundlagen
- § 90 SGG i.V.m. § 130 ZPO analog — Fax ist Schriftform (BGH gefestigt).
- § 65a SGG — Elektronische Alternativen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Aktuelle Faxnummer prüfen
- Auf www.sozialgerichtsbarkeit.de
- Oder bei der Geschäftsstelle anrufen.
Achtung: Einige SG haben das Fax abgeschafft oder umgestellt. Prüfen Sie immer aktuell.
Schritt 2 — Schriftsatz vorbereiten
- Sauberen Ausdruck am Computer
- Unterschrift drauf
- Anlagen ggf. ebenso
Schritt 3 — Faxgeraet finden
- Eigenes Geraet (wenn vorhanden)
- Im Copy-Shop oder Schreibwarenladen (ca. 1 bis 3 EUR pro Seite)
- Beim Steuerberater / VdK / Sozialberatung (Anfrage)
- Online-Faxdienst (z.B. www.fax.de, kostet aber Geld)
Schritt 4 — Faxen und Sendebericht aufheben
- Nummer waehlen mit fuehrender Null.
- Nach dem Senden: Sendebericht ausdrucken.
- Prüfen, dass "OK" oder "Erfolg" dasteht.
Schritt 5 — Aufheben
- Sendebericht zur Sicherheit aufheben.
- Bei "Fehler" sofort nochmal senden oder Alternative nutzen.
Schritt 6 — Bei Versand am letzten Tag
- Frueh am Tag senden (nicht 23:55).
- Wenn das Fax voll ist, koennte es bei später Sendung nicht durchgehen.
- Im Notfall mehrere Versuche; jeden Sendebericht aufheben.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Fax verschwindet: Justizverwaltung baut Fax allmaehlich ab. Prüfen Sie vor jedem Einsatz.
- Sendebericht ist ENTSCHEIDEND: ohne OK-Sendebericht haben Sie keinen Beweis.
- Quality: Fax-Vorlage muss lesbar sein. Dunkler Text auf hellem Grund.
- Anlagen mit vielen Seiten: dauert lange; Geraet kann waehrenddessen abbrechen.
Typische Fehler
- "Fax geschickt, aber kein Sendebericht" → ohne Beweis verloren
- Falsche Faxnummer → an die Falsche geschickt; ungueltig
- Sehr lange Anhaenge per Fax → besser splitten oder MJP / Post
- Letzter Tag, Geraet besetzt → schon morgens versuchen
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. BGH und BSG haben Fax-Schriftform vielfach bestaetigt. Fax in der Justiz wird mittelfristig abgeschafft. Prüfen Sie bei Ihrem SG aktuell, ob noch verfuegbar.