name: eingliederungsvereinbarung-15-sgb-ii description: "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II / nach Reform 2023 Kooperationsplan. Skill erklaert den Kooperationsplan zwischen Buergergeldbeziehenden und Jobcenter Vorgehen Pflichten Verhandlungsmoeglichkeiten und Verweigerungsfolgen. Liefert Prüfraster."
Eingliederungsvereinbarung 15 Sgb Ii
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Reform 2023
- Vorher Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II — oft als VA erlassen.
- Seit 2023: Kooperationsplan auf Augenhoehe, ohne VA-Charakter.
- Normanker: SGB II § 15 Kooperationsplan; SGB II §§ 31 ff. Leistungsminderungen/Pflichtverletzungen; SGB X für Anhörung/Bescheid, SGG für Widerspruch/Klage.
- Immer aktuellen Bescheid, Einladung, Rechtsfolgenbelehrung und Protokoll des Jobcenters lesen; nicht aus alten EGV-Mustern arbeiten.
Inhalt Kooperationsplan
- Beidseits zu erfuellende Schritte.
- Aktivitaeten Bewerbungen Bildungsmassnahmen.
- Beruf der den Buerger interessiert.
Verhandlungsspielraum
- Buerger kann mit Argumenten Anpassungen verlangen.
- Bei Streit kein VA — keine Sanktion direkt aus Plan.
- Sanktion nur bei nachweisbaren Pflichtverletzungen (Arbeitsangebot ablehnen).
- Eigene gesundheitliche, familiäre, sprachliche, betreuungs- oder schulische Hindernisse konkret belegen.
- Qualifizierung, Bewerbungsstrategie, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und digitale Bewerbungsmöglichkeiten aktiv hineinverhandeln.
Pflichtverletzungen
- Termin nicht halten.
- Bewerbungsbemuehungen nicht nachweisen.
- Arbeitsangebot nicht annehmen.
- Sanktion setzt normalerweise konkrete Pflicht, Belehrung und Anhörung voraus; Kooperationsplan allein ersetzt das nicht.
- Bei Krankheit/Überforderung sofort Nachweis und neuen Termin anbieten, nicht schweigen.
Prüfraster
- Kooperationsplan vorgelegt?
- Inhaltliche Prüfung?
- Verhandlungsspielraum genutzt?
- Sanktionsrisiko realistisch?
- Gibt es eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung oder nur allgemeinen Druck?
- Widerspruch gegen Minderungsbescheid und einstweiliger Rechtsschutz nötig?