name: dsgvo-art-15-auskunft-sozialakte description: "DSGVO Artikel 15 Auskunft zur Sozialakte. Skill erklaert das Auskunftsrecht ueber gespeicherte personenbezogene Daten beim Sozialleistungstraeger Verhältnis zu § 25 SGB X Akteneinsicht Frist Form Kostenfreiheit und Beschwerde bei Aufsichtsbehoerde. Liefert Vorlage."
Dsgvo Art 15 Auskunft Sozialakte
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Anspruch
Art. 15 DSGVO: Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten.
Verhältnis zu § 25 SGB X
- DSGVO und SGB X stehen parallel.
- Versicherte können sich auf beide Anspruchsgrundlagen berufen.
Inhalt der Auskunft
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Verarbeitungszweck.
- Empfaenger der Daten.
- Speicherdauer.
- Herkunft der Daten.
Frist und Form
- 1 Monat ab Antragseingang.
- Schriftlich, elektronisch oder muendlich.
Kostenfreiheit
- Erste Auskunft kostenfrei.
- Bei wiederholten Auskuenften Kostenpauschale möglich.
Beschwerde
- Datenschutzbeauftragter des Bundes (BfDI) bei Bundesbehoerden.
- Landesdatenschutzbeauftragte bei Landesbehoerden.
- Beschwerde formlos.
Vorlage
"Hiermit beantrage ich nach Art. 15 DSGVO Auskunft über alle zu meiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Insbesondere bitte ich um Mitteilung der Datenkategorien, der Empfaenger, der Speicherdauer und der Herkunft. Hilfsweise beantrage ich Akteneinsicht nach § 25 SGB X."
Prüfraster
- Antrag formuliert?
- Frist gewahrt?
- Vollstaendigkeit der Auskunft prüfen?
- Beschwerde an Aufsichtsbehoerde noetig?