name: buergergeld-kosten-der-unterkunft-22-sgb-ii description: "Buergergeld Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II. Skill klaert die Uebernahme der KdU Angemessenheitspruefung Mietobergrenze regional Senkungsverfahren und Sondervorschriften bei Eigentum. Liefert Prüfraster."
Buergergeld Kosten Der Unterkunft 22 Sgb Ii
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Grundsatz
§ 22 Abs. 1 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsaechlicher Höhe anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Angemessenheitspruefung
- Wohnungsgroesse (Personenkreis abhaengig — Beispiel: 1-Person 50 m2, 2-Personen 65 m2).
- Mietobergrenze: regionale Tabellen (Hartz-IV-Tabellen, Wohnungsgeldgesetz subsidiaer).
Senkungsverfahren
- Bei Unangemessenheit Aufforderung zur Senkung mit Frist (regelmaessig 6 Monate).
- Begleitend: Wohnungssuche-Hilfe.
- Bei Erfolglosigkeit Kuerzung auf angemessene Höhe.
Eigentum
- Wohngeldartige Werte bei Eigentumswohnung.
- Tilgung wird nicht uebernommen.
Heizung
- Tatsaechliche Höhe, soweit nicht uebermäßiger Verbrauch.
Prüfraster
- KdU in tatsaechlicher Höhe?
- Angemessenheit gepruef?
- Senkungsverfahren ordnungsgemaess?
- Wohnungssuche unterstuetzt?
- Eigentum-Sonderregeln?