name: zulassungsgrenzen-check-amtsgericht description: "Zulässigkeits-, Zuständigkeits- und Rechtsmittelgrenzen für Selbstvertreter vor dem Amtsgericht: § 23 GVG 10.000 EUR, Sonderzuständigkeiten, § 495a ZPO 1.000 EUR, § 511 ZPO Berufungsbeschwer 1.000 EUR, Übergangsfälle, Anwaltszwang und rote Flaggen."
Zulassungsgrenzen-Check Amtsgericht
Kernwerte Stand Mai 2026
| Thema | Grenze | Norm |
|---|---|---|
| Amtsgericht allgemeine Zivilsache | bis einschließlich 10.000 EUR | § 23 Nr. 1 GVG |
| Landgericht allgemeine Zivilsache | über 10.000 EUR | § 71 GVG |
| Vereinfachtes Verfahren | bis einschließlich 1.000 EUR | § 495a ZPO |
| Berufung ohne Zulassung | Beschwer über 1.000 EUR | § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO |
| Berufung mit Zulassung | Beschwer bis 1.000 EUR, wenn AG zulässt | § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO |
Stichtag und Übergang
Prüfen Sie bei alten Verfahren immer die Übergangslage:
- Für neue Verfahren im Jahr 2026 gilt die AG-Grenze von 10.000 EUR.
- Für die Berufung gilt seit 2026 die Beschwerdegrenze von 1.000 EUR.
- Bei Urteilen oder mündlichen Verhandlungen aus 2025 kann Übergangsrecht relevant sein. In solchen Fällen alte 600-EUR-Berufungsgrenze nicht vorschnell verwerfen.
Prüfablauf
1. Was ist der Streitgegenstand?
| Fall | Was zählt? |
|---|---|
| Geldforderung | Forderung ohne Zinsen und Nebenforderungen |
| Mehrere Forderungen | Zusammenrechnung nach § 5 ZPO prüfen |
| Herausgabe | Wert der Sache |
| Räumung | besondere mietrechtliche Streitwertregeln prüfen |
| Feststellung | wirtschaftliches Interesse, oft Abschlag |
2. Gibt es Sonderzuständigkeit?
Amtsgericht unabhängig vom Wert kann insbesondere relevant sein bei:
- Wohnraummietsachen;
- bestimmten Nachbarrechtssachen;
- Wildschaden;
- Familiensachen, Betreuung, Nachlass;
- weiteren gesetzlichen Zuweisungen.
Bei Familiensachen gesondert prüfen: Amtsgericht bedeutet nicht automatisch "ohne Anwalt".
3. Anwaltszwang prüfen
- Normale Zivilsache vor dem Amtsgericht: kein Anwaltszwang.
- Landgericht und höher: grundsätzlich Anwaltszwang nach § 78 ZPO.
- Familiengericht: § 114 FamFG prüfen.
- Berufung zum Landgericht: spätestens für die Berufungsbegründung Anwalt erforderlich.
4. Rechtsmittelgrenze prüfen
Nach Urteil:
| Beschwer | Folge |
|---|---|
| über 1.000 EUR | Berufung grundsätzlich statthaft |
| bis 1.000 EUR und Berufung zugelassen | Berufung statthaft |
| bis 1.000 EUR und nicht zugelassen | Berufung grundsätzlich nicht statthaft |