wiedereinsetzung-frist-233-zpo

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO. Voraussetzungen unverschuldetes Versaeumnis 2-Wochen-Antragsfrist Glaubhaftmachung Nachholung der versaeumten Handlung. Mustertext typische Faelle Krankheit Unfall Post-Stoerung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: wiedereinsetzung-frist-233-zpo description: "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO. Voraussetzungen unverschuldetes Versaeumnis 2-Wochen-Antragsfrist Glaubhaftmachung Nachholung der versaeumten Handlung. Mustertext typische Faelle Krankheit Unfall Post-Stoerung."

Wiedereinsetzung: Wenn Sie eine Frist versaeumt haben

Worum geht es?

Wenn Sie ohne eigenes Verschulden eine prozessuale Frist versaeumt haben (z. B. Klageerwiderungs-Frist, Einspruchsfrist, Berufungsfrist), können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 233 ZPO). Wenn der Antrag erfolgreich ist, wird die versaeumte Handlung nachgeholt. Diese Skill zeigt das Vorgehen.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie haben eine Frist verpasst.
  • Sie sind wegen Krankheit, Unfall, Post-Stoerung nicht gekommen.
  • Sie wollen wissen, ob Wiedereinsetzung Aussicht hat.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Heilung einer versaeumten Frist.
  • Glaubhaftmachung: Geringere Beweis-Anforderung als Strengbeweis; z. B. eidesstattliche Versicherung.
  • Nachholung: Die ursprueglich faellige Handlung wird gleichzeitig vorgenommen.

Rechtsgrundlagen

  • § 233 ZPO — Wiedereinsetzung bei ohne Verschulden versaeumter Frist.
  • § 234 ZPO — Antragsfrist 2 Wochen.
  • § 235 ZPO — Form: Mit Antrag wird die versaeumte Handlung nachgeholt.
  • § 236 ZPO — Verfahren.
  • § 294 ZPO — Glaubhaftmachung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Prüfen, ob Wiedereinsetzungs-faehig

Voraussetzungen:

  • Frist versaeumt.
  • Kein Verschulden Ihrerseits (auch nicht durch Boten/Anwalt).
  • Antrag binnen 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses.
  • Nachholung der versaeumten Handlung.
  • Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungs-Gruende.

Schritt 2 — Was zaehlt als "ohne Verschulden"?

Beispiele (BGH-Linie):

  • Schwere ploetzliche Krankheit (Krankenhaus, hohes Fieber).
  • Unverschuldeter Unfall.
  • Tod naher Angehoeriger waehrend Frist.
  • Post-Stoerung trotz rechtzeitiger Aufgabe.
  • Hoehere Gewalt.

Nicht ausreichend:

  • Vergessen.
  • Falsches Datum notiert.
  • Familienurlaub.
  • Bote/Anwalt nicht ausreichend ueberwacht.

Schritt 3 — Antragsfrist

§ 234 ZPO: 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses.

Beispiel: Im Krankenhaus vom 1.5. bis 10.5. Wenn Frist am 5.5. abgelaufen war: Wiedereinsetzungs-Antrag bis spaetestens 24.5.

Diese 2-Wochen-Frist ist selbst Notfrist — kein Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungs-Frist.

Schritt 4 — Antrag formulieren

[Briefkopf]

Aktenzeichen: [AZ]

In der Sache [Klaeger] ./. [Sie]
stelle ich Antrag auf Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand gemaess § 233 ZPO.

I. Versaeumte Handlung

Die Berufungsfrist gegen das Urteil vom
[Datum] ist am [Datum] abgelaufen. Ich
habe Berufung nicht fristgerecht eingelegt.

II. Gruende für Wiedereinsetzung

Vom [Datum] bis [Datum] war ich aufgrund
eines Verkehrsunfalls im Krankenhaus
stationaer in Behandlung und konnte
keine Schriftsaetze einreichen.

Beweis (Glaubhaftmachung):
1. Krankenhaus-Bescheinigung (Anlage W1).
2. Eidesstattliche Versicherung (Anlage W2).

III. Nachholung der versaeumten Handlung

Hiermit lege ich
B E R U F U N G
gegen das Urteil des Amtsgerichts vom
[Datum] ein.
Antraege:
[wie Berufungs-Antrag]
Begruendung:
[wie Berufungsbegruendung]

[Ort, Datum, Unterschrift]

Schritt 5 — Glaubhaftmachung

§ 294 ZPO erlaubt:

  • Eidesstattliche Versicherung.
  • Urkunden.
  • Sonstige Beweismittel.

Beispiele:

  • Krankschein.
  • Krankenhausbescheinigung.
  • Unfallbericht der Polizei.

Schritt 6 — Verfahren

Gericht prüft auf Grundlage des Antrags. Wenn unklar: Stellungnahme der Gegenseite oder muendliche Verhandlung.

Bei Erfolg: Frist gilt als gewahrt; Verfahren laeuft mit der nachgeholten Handlung.

Bei Misserfolg: Antrag wird durch Beschluss zurueckgewiesen. Beschwerde gegen Beschluss möglich (§ 567 ZPO).

Schritt 7 — Erfolgsaussichten realistisch einschaetzen

Bei klar nachweisbarer Krankheit/Unfall: gut.

Bei Vergesslichkeit, Reise, Bote-Versaeumnis: gering.

BGH ist streng — Eigenverantwortung wird hoch angesetzt. Skill zurechnungsproblem-versand-durch-dritte.

Schritt 8 — Parallelweg: Andere Rechtsmittel

Wenn Wiedereinsetzung wenig Aussicht hat, prüfen Sie alternative Wege (Vollstreckungs-Aussetzungs-Antrag, Vergleich mit Gegenseite, etc.).

Worauf Sie besonders achten müssen

  • 2-Wochen-Frist ab Hindernis-Wegfall.
  • Glaubhaftmachung mit konkretem Beleg.
  • Nachholung im selben Antrag — sonst zwei Schritte (Antrag + Nachholung).
  • BGH-Strenge: Eigenverantwortung hoch.

Typische Fehler

  • "Ich beantrage Wiedereinsetzung wegen Vergesslichkeit." → Kein "ohne Verschulden".
  • "Ich beantrage Wiedereinsetzung Monate später." → 2-Wochen-Frist versaeumt.
  • "Ich verges, die versaeumte Handlung nachzuholen." → Antrag ohne Nachholung unwirksam.

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. §§ 233 ff. ZPO unveraendert. BGH-Linie zur Eigenverantwortung stabil.

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