name: pkh-ratenzahlung-bewilligung description: "Ratenzahlung bei PKH-Bewilligung nach § 120 ZPO. Berechnung der monatlichen Rate nach einsetzbarem Einkommen Tabelle § 115 II ZPO. Maximale Laufzeit 48 Monate Änderung Anpassung und vorzeitige Tilgung. Wirkung auf Gerichts- und Anwaltskosten."
PKH mit Ratenzahlung
Worum geht es?
Wer ein einsetzbares Einkommen hat, das aber nicht hoch genug für Selbstzahlung ist, bekommt PKH mit Ratenzahlung. Das Gericht setzt eine monatliche Rate fest, die Sie an die Gerichtskasse zahlen. Bis maximal 48 Monate. Diese Skill zeigt, wie die Rate berechnet wird und was Sie tun können, wenn sich die Einkommens-Lage ändert.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie haben PKH mit Raten bewilligt bekommen.
- Sie wollen vorhersagen, was die Raten kosten koennten.
- Sie haben Einkommens-Änderung.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Einsetzbares Einkommen: Einkommen nach Abzug der Freibetraege.
- Ratenzahlung: Monatliche Zahlung an Gerichtskasse.
- Tabelle § 115 II ZPO: Rechtsverordnung mit Raten-Stufen je Einkommen.
Rechtsgrundlagen
- § 115 ZPO — Einkommensgrenze.
- § 115 II ZPO — Raten-Tabelle (Verordnung).
- § 120 ZPO — Ratenzahlung; max 48 Monate.
- § 120a ZPO — Mitteilungs-Pflicht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Einsetzbares Einkommen berechnen
Brutto-Einkommen — Steuer — SV-Beitraege = Netto.
Netto — Freibetrag für Partei + Partner + Kinder — Mietkosten — Versicherung-Beitrag = Einsetzbares Einkommen.
Schritt 2 — Rate ablesen
Tabelle § 115 II ZPO (gerundete Hoehen — aktuelle Tabelle verifizieren):
- Einsetzbares Einkommen 0 EUR: Rate 0 EUR (PKH ohne Raten).
- Einsetzbares Einkommen 1-50 EUR: Rate 15 EUR.
- Einsetzbares Einkommen 51-100 EUR: Rate 30 EUR.
- ... usw. bis Maximum.
Aktuelle Tabelle verifizieren über justiz.de oder PKH-Rechner.
Schritt 3 — Laufzeit
§ 120 III ZPO: Maximal 48 Monatsraten. Wenn die Summe nach 48 Raten die Verfahrenskosten erreicht hat: ggf. weniger Raten.
Wenn Verfahrenskosten frueher abgedeckt: Raten enden frueher.
Schritt 4 — Zahlweise
- Sie zahlen monatlich an die Gerichtskasse.
- IBAN und Aktenzeichen wie ueblich.
- Daueraufrag empfehlenswert (vergessens-Risiko).
Schritt 5 — Änderung der Einkommens-Lage
§ 120a ZPO: Wenn sich Ihre Einkommens-/Vermögens-Lage erheblich ändert, müssen Sie das melden.
- Einkommens-Verbesserung: Rate wird ggf. erhoeht.
- Einkommens-Verschlechterung: Auf Antrag Rate verringert oder ausgesetzt.
Änderungs-Schwelle: BGH-Rechtsprechung 100 EUR pro Monat.
Schritt 6 — Bei Niederlage
Auch bei PKH mit Raten zahlen Sie die Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren. Die Raten gehen weiter — und Gegenseiten-Kosten kommen oben drauf.
Schritt 7 — Bei Erfolg
Wenn Sie gewinnen, traegt der Beklagte die Kosten. Sie bekommen ggf. Ihren Ratenanteil zurueck.
Schritt 8 — Vorzeitige Tilgung
Sie können die Raten vorzeitig komplett zahlen — entlastet Sie laufend.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Meldepflicht: Wenn Sie Einkommens-Änderung nicht melden, kann PKH rueckwirkend aufgehoben werden (§ 124 ZPO).
- Tabelle aktualisieren: Verifizieren Sie die aktuelle PKH-Tabelle.
- Vorlage-Pflicht: Vier-jaehrliche Nachpruefung kann Belege anfordern.
Typische Fehler
- "Raten gelten lebenslang." → Maximal 48 Monate.
- "Bei Lohnerhoehung muss ich nichts melden." → Doch — § 120a Mitteilungs-Pflicht.
- "PKH-Rate ist Lohnpfaendung." → Nein, freiwillige Zahlung — aber Sie verlieren PKH, wenn Sie nicht zahlen.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 120 ZPO unveraendert. Aktuelle PKH-Raten-Tabelle über justiz.de verifizieren.