name: einreden-aktiv-geltend-machen description: "Einreden aktiv geltend machen Verjährung Aufrechnung Zurückbehaltung Stundung im Klageerwiderungs-Schriftsatz. Mustertexte und Anwendung. Gericht prüft nicht von Amts wegen außer bei rechtsvernichtenden oder rechtshindernden Einwendungen."
Einreden: Sie müssen sie erheben!
Worum geht es?
Eine Einrede ist Ihr eigenes Recht, das die Klage abwehrt, selbst wenn der Klage-Anspruch bestehen sollte. Wichtig: Die meisten Einreden müssen Sie ausdruecklich erheben — Gericht prüft sie nicht von Amts wegen. Wenn Sie schweigen, gehen Sie unter. Diese Skill listet die wichtigsten Einreden und zeigt, wie Sie sie formulieren.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sind verklagt und meinen, der Anspruch ist verjaehrt.
- Sie haben selbst Forderung gegen den Kläger und wollen verrechnen.
- Sie behalten was zurueck, weil die Gegenseite eine Gegenleistung schuldet.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Einrede: Eigenes Recht, das die Klage abwehrt; muss erhoben werden.
- Einwendung: Tatsache, die das Recht ausschliesst oder vernichtet; Gericht prüft i. d. R. von Amts wegen (sofern sie aus dem Vortrag ergibt).
- Aufrechnung: Verrechnung einer Gegenforderung mit der Klage-Forderung.
- Zurueckbehaltungsrecht: Recht, die eigene Leistung zurueckzuhalten, bis Gegenleistung erbracht.
Rechtsgrundlagen
- § 214 BGB — Verjährungs-Einrede.
- §§ 387 ff. BGB — Aufrechnung.
- § 273 BGB — Zurueckbehaltungsrecht.
- § 320 BGB — Einrede des nicht-erfuellten Vertrages.
- § 311b BGB — Formmangel.
- § 196 BGB — Verbraucher-Verjährung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Welche Einreden kommen in Betracht?
- Verjährung (haeufigste, immer prüfen).
- Aufrechnung.
- Zurueckbehaltungsrecht.
- Einrede des nicht-erfuellten Vertrages (§ 320 BGB) — synallagmatischer Vertrag.
- Stundung / Verzicht auf Forderung.
Schritt 2 — Verjährungs-Einrede
Prüfen Sie Verjährung (Skill verjaehrungsfrist-pruefen-195-bgb). Wenn Anspruch verjaehrt:
Einrede der Verjährung
Der geltend gemachte Anspruch ist verjaehrt.
Die Forderung ist am 31.12.2024 verjaehrt
(§ 195 BGB, Frist 3 Jahre, Beginn 1.1.2022
gemaess § 199 BGB). Die Klage wurde erst am
1.5.2026 eingereicht.
Der Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung
gemaess § 214 BGB.
Wirkung: Klage wird abgewiesen (sofern Verjährung tatsaechlich abgelaufen ist).
Schritt 3 — Aufrechnung
Wenn Sie selbst Forderung gegen Kläger haben:
Aufrechnung
Der Beklagte erklaert die Aufrechnung mit
einer Gegenforderung in Hoehe von 800 EUR
aus [Anspruchsgrundlage, z. B. Mietminderung
für Mangel].
[Tatsachen zur Gegenforderung]
Beweis: ...
Wirkung: Klageforderung erlischt in Hoehe der
Aufrechnung (§ 389 BGB).
Voraussetzung: Beide Forderungen gleichartig (i. d. R. Geld gegen Geld), faellig, einredefrei.
Achtung: Bei Aufrechnung mit einer eigenen Forderung kann es zur Streitwert-Erhoehung kommen (§ 45 III GKG).
Schritt 4 — Zurueckbehaltungsrecht
Wenn Sie auf eine Gegenleistung warten:
Zurueckbehaltungsrecht (§ 273 BGB)
Der Beklagte macht ein Zurueckbehaltungsrecht
geltend, da die Klaegerin die ihm zustehende
Gegenleistung [welche?] noch nicht erbracht hat.
Im Erfolgsfall: Urteil Zug-um-Zug.
Schritt 5 — Einrede des nicht-erfuellten Vertrages (§ 320 BGB)
Bei gegenseitigem Vertrag: Sie müssen die eigene Leistung nicht erbringen, solange die Gegenleistung nicht erbracht ist.
Einrede des nicht-erfuellten Vertrages
(§ 320 BGB)
Die Klaegerin hat die ihr obliegende Leistung
[Lieferung der Ware] nicht erbracht. Der
Beklagte ist daher nicht zur Zahlung des
Kaufpreises verpflichtet.
Beweis: ...
Schritt 6 — Stundung / Verzicht
Wenn der Kläger Stundung oder Verzicht erklaert hat:
Stundung
Die Klaegerin hat mit Email vom [Datum] eine
Stundung der Forderung bis zum [Datum] gewaehrt.
Die Forderung ist daher nicht faellig.
Beweis: Anlage B1 (Email vom [Datum])
Schritt 7 — Einrede im Schriftsatz positionieren
Eigener Abschnitt in der Klageerwiderung:
III. Einreden
1. Verjährung.
[Begruendung]
2. Hilfsweise: Aufrechnung mit Forderung in Hoehe
von 800 EUR aus [Grund].
[Begruendung]
3. Hoechsthilfsweise: Zurueckbehaltungsrecht.
[Begruendung]
Rangfolge: Erst Hauptangriff (Verjährung, weil sie Klage komplett zu Fall bringt), dann Aufrechnung (Teilreduktion), dann Zurueckbehaltung (Zug-um-Zug).
Schritt 8 — Fristen für Einreden
- Verjährungs-Einrede: Im Klageerwiderungs-Schriftsatz (oder später, aber § 296 ZPO drohend).
- Aufrechnung: Auch später möglich, aber besser frueh.
- Zurueckbehaltungs-Recht: Frueh.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Einreden nicht von Amts wegen: Gericht wartet auf Ihre Erklaerung.
- Praeklusion § 296 ZPO möglich, wenn zu spaet.
- Verjährung prüfen IMMER — Standard-Check.
- Aufrechnungs-Erklaerung kann (anders als reine prozessuale Einrede) auch materielles Wirkungsregime ausloesen.
Typische Fehler
- "Verjährung sieht das Gericht selbst." → Nein, Einrede muss erhoben werden.
- "Aufrechnung erklaere ich im Termin." → Frueh erklaeren, sonst Praeklusion.
- "Zurueckbehaltungsrecht ohne konkrete Gegenleistung." → Klare Bezeichnung der Gegenleistung erforderlich.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. §§ 214, 320, 387, 273 BGB unveraendert. Aufrechnungs-Erklaerung kann im AGB ausgeschlossen sein — verifizieren.