name: dolmetscher-185-gvg description: "Dolmetscher im Zivilprozess nach § 185 GVG. Wann hat man Anspruch auf Dolmetscher Verfahrenssprache deutsch Kosten Eil-Antrag bei Sprachbarriere. Praktischer Leitfaden für Selbstvertreter mit nicht-Deutsch als Muttersprache."
Dolmetscher im Verfahren
Worum geht es?
Verfahrenssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch können, hat das Verfahren ein Sprach-Problem. § 185 GVG sieht Dolmetscher vor. Die Kosten traegt der Staat — bei Bedarf. Diese Skill zeigt, wann und wie Sie Dolmetscher beantragen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sprechen kein oder wenig Deutsch.
- Ein Zeuge spricht eine fremde Sprache.
- Eine Urkunde ist in einer fremden Sprache.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Verfahrenssprache: Sprache, in der das Verfahren stattfindet (Deutsch).
- Dolmetscher: Person, die zwischen Verfahrenssprache und einer anderen Sprache übersetzt.
- Übersetzer: Person für schriftliche Übersetzungen.
Rechtsgrundlagen
- § 184 GVG — Verfahrenssprache Deutsch.
- § 185 GVG — Beizug Dolmetscher.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Prüfen, ob Bedarf
- Sie verstehen Verhandlungen nicht ausreichend?
- Wichtige Aussagen können Sie nicht treffen?
- Zeuge nicht in Deutsch erreichbar?
Wenn ja: Dolmetscher beantragen.
Schritt 2 — Antrag stellen
Vor Termin:
Aktenzeichen: [AZ]
In der Sache [Klaeger] ./. [Sie]
beantrage ich gemaess § 185 GVG die
Hinzuziehung eines Dolmetschers für die
Sprache [Sprache] zum Termin am [Datum].
Begruendung:
Meine Muttersprache ist [Sprache]. Ich
verstehe Deutsch nicht ausreichend, um
Ihre/-n Vortraege selbst zu fuehren.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Schritt 3 — Gericht bestellt Dolmetscher
Gericht waehlt aus Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher.
Schritt 4 — Kosten
Bei Selbstvertretung mit Sprach-Bedarf: Kosten i. d. R. vom Staat getragen (Verfahrensgarantie).
Bei normalen Sprach-Beduerfnissen kann es Beteiligungs-Pflicht geben. Klären Sie das vorab mit Gericht.
Schritt 5 — Im Termin
- Dolmetscher übersetzt Verhandlung simultan oder konsekutiv.
- Ihre Aussagen werden übersetzt.
- Aussagen des Gerichts und der Gegenseite werden Ihnen übersetzt.
Schritt 6 — Schriftliche Übersetzung
Bei Urkunden in fremder Sprache:
- Sie selbst können Übersetzung beifuegen.
- Das Gericht kann beglaubigte Übersetzung anfordern (§ 142 III ZPO).
- Beglaubigte Übersetzer (Liste IHK).
Schritt 7 — Zeuge in fremder Sprache
Wenn Zeuge keine Deutsch-Kenntnisse hat: Sie benennen Zeuge mit Hinweis auf erforderlichen Dolmetscher.
Beweis: Zeugnis des Herrn X,
[ladungsfaehige Anschrift].
Hinweis: Der Zeuge spricht nur Tuerkisch;
Dolmetscher erforderlich.
Gericht stellt Dolmetscher für Zeugenvernehmung bereit.
Schritt 8 — Bei Sprach-Schwierigkeiten ohne Antrag
Wenn Sie ohne Dolmetscher kommen und Verstaendnis-Schwierigkeiten habens: Gericht muss von Amts wegen Dolmetscher beiziehen, wenn anders kein faires Verfahren möglich. § 185 GVG ist auch von Amts wegen anwendbar.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Vor Termin Antrag stellen.
- Sprach-Niveau realistisch einschaetzen.
- Beglaubigte Übersetzungen für Urkunden bei Bedarf.
- Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK).
Typische Fehler
- "Ich komm ohne Dolmetscher und schaff das." → Wichtige Aussagen koennten verloren gehen.
- "Familienangehoeriger übersetzt." → Nicht vereidigt, Beweis-Wert problematisch.
- "Übersetzung ohne Beglaubigung." → Bei Streit erforderlich.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 185 GVG unveraendert.