name: beratungshilfe-aussergerichtlich-brh description: "Beratungshilfe vor Klageerhebung. Beratungshilfegesetz BerHG ermöglicht bedürftigen Buergern kostenlose oder verguenstigte Anwaltsberatung vor Gericht. Antrag beim Amtsgericht Berechtigungsschein Eigenanteil. Sinnvoll als Vorklaerung bevor Sie selbst klagen."
Beratungshilfe: Anwalt vor Klage (fast) umsonst
Worum geht es?
Bevor Sie klagen, kann ein Anwaltsgespraech viel klären: Habe ich Erfolgsaussichten? Wie formuliere ich den Antrag? Welche Beweise? Wenn Sie beduerftig sind, können Sie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) bekommen — der Anwalt wird vom Staat bezahlt, Sie zahlen nur eine Schutzgebuehr von 15 EUR.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie ueberlegen Klage und wollen eine Beratung vor der Entscheidung.
- Sie wurden verklagt und brauchen ersten Rat.
- Sie haben Anwaltsbedarf, kein Geld.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Beratungshilfe: Staatliche Förderung der aussergerichtlichen Anwaltsberatung für Beduerftige.
- Berechtigungsschein: Vom Amtsgericht ausgestellter Schein, der dem Anwalt die Berechnung gegenueber dem Staat ermoeglicht.
- Schutzgebuehr: Selbst zu tragender Anteil; pauschal 15 EUR.
Rechtsgrundlagen
- § 1 BerHG — Anwendungsbereich Beratungshilfe.
- § 4 BerHG — Antrag beim Amtsgericht.
- § 6a BerHG — Schutzgebuehr 15 EUR.
- § 7 BerHG — Gebührenrechnung Anwalt zum Staat.
- § 116 ZPO — Verweisung auf PKH bei Klage.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen
- Beduerftigkeit (ähnlich PKH).
- Keine anderweitige Beratungsmoeglichkeit (z. B. nicht durch Mitgliedschaft in Mieterverein etc.).
- Rechtsangelegenheit nicht mutwillig.
Schritt 2 — Wahl: Selbst zum AG oder zum Anwalt
Variante A: Sie gehen zum Amtsgericht, fuellen Antrag aus, holen Berechtigungsschein und gehen damit zum Anwalt.
Variante B: Sie gehen direkt zum Anwalt und beantragen den Schein nachtraeglich (binnen 4 Wochen).
Variante A ist sicherer — Anwalt weiss, dass Schein bewilligt.
Schritt 3 — Antrag stellen
Beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes:
- Formular für Beratungshilfe.
- Belege für Beduerftigkeit (Lohnabrechnungen, Sozialleistungs-Bescheid).
- Kurze Schilderung der Rechtsangelegenheit.
Sie bekommen einen Berechtigungsschein, mit dem Sie zum Anwalt gehen.
Schritt 4 — Beim Anwalt
- Schein vorlegen.
- 15 EUR Schutzgebuehr zahlen (oder Anwalt schreibt Rechnung).
- Beratung erhalten — Anwalt erklaert, formuliert, prüft.
Der Anwalt rechnet seine Gebuehr direkt mit dem Staat ab.
Schritt 5 — Was die Beratungshilfe abdeckt
- Beratungsgespraech.
- Schriftverkehr mit Gegenseite (Mahnung, Reklamation).
- Prüfung von Vertraegen.
- Entwurf von Schriftstuecken (Kuendigung etc.).
Schritt 6 — Was sie NICHT abdeckt
- Klageerhebung (dafür PKH).
- Vertretung im Prozess (PKH).
- Verfahren vor Verwaltungsbehoerden in mehreren Bundeslaendern ausgeschlossen (Prüfen!).
Schritt 7 — Uebergang zu PKH
Wenn nach Beratung klar wird: Sie müssen klagen — beantragen Sie PKH (Skill prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo). Beratungshilfe und PKH sind unterschiedliche Förderungen.
Schritt 8 — Welche Anwaelte?
Jeder Anwalt darf Beratungshilfe-Mandate annehmen — er muss aber nicht. Manche Anwaelte lehnen wegen niedriger Gebühren ab. Suchen Sie ggf. mehrere.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Beratungshilfe vor Klage, PKH für Klage. Verwechseln nicht.
- 15 EUR Schutzgebuehr ist obligatorisch (auch für Beduerftige).
- Beratungshilfe ist EINMAL pro Angelegenheit — nicht beliebig oft.
- Belege vollstaendig: Sonst Antrag-Ablehnung.
Typische Fehler
- "Beratungshilfe deckt Klage." → Nein, für Klage PKH.
- "Ich muss zuerst einen Anwalt nehmen." → Sie können auch direkt zum AG für Schein.
- "Beratungshilfe ist kostenlos." → 15 EUR Schutzgebuehr.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. BerHG unveraendert.