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Hilfe für Laien beim Identifizieren der richtigen Anspruchsgrundlage. Reihenfolge Vertrag c.i.c. GoA dinglich Delikt Bereicherung mit Beispielen aus dem Alltag. Erste Norm finden bevor Sie klagen. Mit häufigsten Anspruchsgrundlagen im Amtsgerichts-Alltag.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: anspruchsgrundlage-finden-laienhilfe description: "Hilfe für Laien beim Identifizieren der richtigen Anspruchsgrundlage. Reihenfolge Vertrag c.i.c. GoA dinglich Delikt Bereicherung mit Beispielen aus dem Alltag. Erste Norm finden bevor Sie klagen. Mit häufigsten Anspruchsgrundlagen im Amtsgerichts-Alltag."

Welche Norm traegt Ihren Anspruch?

Worum geht es?

Jede Klage braucht eine Anspruchsgrundlage — eine Norm im BGB oder Spezialgesetz, die Ihren Anspruch rechtfertigt. Ohne Anspruchsgrundlage ist die Klage unschluessig (= sie scheitert schon an sich, ohne dass das Gericht in den Sachvortrag einsteigt). Diese Skill fuehrt Sie durch die haeufigsten Anspruchsgrundlagen in Amtsgerichts-Prozessen.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie wissen, was Sie wollen (Geld, Lieferung, Unterlassung), aber nicht warum rechtlich.
  • Sie sollen den Anspruch in der Klageschrift "benennen".
  • Sie wollen prüfen, welche Tatsachen Sie vortragen müssen.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Anspruchsgrundlage: Norm, aus der sich Ihr Anspruch ergibt (z. B. "§ 433 II BGB").
  • Tatbestandsmerkmale: Voraussetzungen, die die Norm verlangt.
  • Rechtsfolge: Was die Norm gewaehrt (z. B. Zahlung, Herausgabe, Schadensersatz).
  • Sekundaeranspruch: Anspruch, der entsteht, wenn der Primaeranspruch verletzt wurde (z. B. Schadensersatz bei nicht-Erfuellung).

Rechtsgrundlagen

  • § 433 BGB — Kaufvertrag.
  • § 631 BGB — Werkvertrag.
  • § 535 BGB — Mietvertrag.
  • § 280 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.
  • § 281 BGB — Schadensersatz statt Leistung.
  • § 311a BGB — Schadensersatz bei anfaenglicher Unmoeglichkeit.
  • § 311 II BGB i. V. m. § 280 BGB — Schadensersatz aus c.i.c.
  • § 677 ff. BGB — Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).
  • § 985 BGB — Eigentums-Herausgabeanspruch.
  • § 823 BGB — Delikt (unerlaubte Handlung).
  • § 812 BGB — Bereicherungsanspruch.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Prüfungsreihenfolge merken

Nach der Methodik des deutschen Zivilrechts prüfen Sie:

  1. Vertrag (primaere und sekundaere Ansprueche)
  2. c.i.c. (Vertragsanbahnung)
  3. GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)
  4. Dingliche Ansprueche (Eigentum, § 985)
  5. Delikt (§ 823 ff.)
  6. Bereicherung (§ 812 ff.)

Diese Reihenfolge ist nicht zwingend, aber didaktisch hilfreich. Bei Konkurrenzen können mehrere Anspruchsgrundlagen nebeneinander stehen — Sie nennen dann alle.

Schritt 2 — Vertrag prüfen

Haben Sie mit der Gegenseite einen Vertrag geschlossen?

  • Kaufvertrag — § 433 BGB.
  • Werkvertrag (Reparatur, Bau) — § 631 BGB.
  • Dienstvertrag (Arbeitsleistung) — § 611 BGB.
  • Mietvertrag — § 535 BGB.
  • Leihe, Schenkung, Darlehen — §§ 598, 516, 488 BGB.

Wenn ja, ist der Primaeranspruch oft der Vertragsanspruch (z. B. Kaufpreis, Lohn). Sekundaeranspruch bei Verletzung: § 280 BGB.

Schritt 3 — c.i.c. prüfen

Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, aber die Gegenseite Sie waehrend der Anbahnung verletzt hat (z. B. falsche Auskunft), dann culpa in contrahendo (§ 311 II i. V. m. § 280 BGB).

Schritt 4 — Dingliche Ansprueche

Wenn Sie Eigentümer einer Sache sind, die ein anderer besitzt: § 985 BGB Herausgabeanspruch. Beispiel: Geliehene Werkzeuge, die nicht zurueckgegeben werden.

Schritt 5 — Delikt

Wenn jemand Sie rechtswidrig und schuldhaft verletzt hat (Sache, Koerper, Eigentum): § 823 BGB. Beispiele:

  • Verkehrsunfall (auch § 7 StVG).
  • Sachbeschaedigung.
  • Koerperverletzung.

Schritt 6 — Bereicherung

Wenn jemand etwas auf Ihre Kosten erlangt hat, ohne Rechtsgrund: § 812 BGB.

  • Versehentliche Überweisung.
  • Doppelzahlung.
  • Bezahlte Leistung, die der Verkaeufer nicht erbringen kann.

Schritt 7 — Beispiele

Beispiel 1: "Ich habe ein Sofa für 800 EUR gekauft, Verkaeufer liefert nicht."

  • Vertragsanspruch § 433 I BGB (Lieferung).
  • Bei Verspaetung: Verzug, Schadensersatz § 280 II BGB.
  • Bei Ruecktritt: Rueckzahlung § 346 BGB.

Beispiel 2: "Ein Nachbar hat versehentlich mein Auto angefahren."

  • Delikt § 823 I BGB.
  • Bei Kfz auch § 7 StVG.

Beispiel 3: "Ich habe meinen Cousin 1.000 EUR geliehen, der zahlt nicht."

  • Darlehen § 488 BGB.
  • Wenn Faelligkeit gekommen: Rueckzahlungsanspruch.

Beispiel 4: "Ich habe an die falsche IBAN ueberwiesen."

  • Bereicherung § 812 I 1 Alt. 1 BGB.

Beispiel 5: "Mein Vermieter macht keine Reparatur, Wasser tropft."

  • Mietvertrag § 535 I 2 BGB (Mangelbeseitigung).
  • Mietminderung § 536 BGB.

Worauf Sie besonders achten müssen

  • Mehrere Anspruchsgrundlagen sind Regel, nicht Ausnahme. Bei Verkehrsunfall greifen § 823 BGB und § 7 StVG und § 18 StVG nebeneinander.
  • Vertrag schlaegt Delikt — wenn ein Vertrag besteht, sind die vertraglichen Regelungen meist guenstiger für Sie.
  • Verjährung prüfen: Manche Sondergesetze haben kuerzere Fristen.

Typische Fehler

  • "Ich klage 'auf Gerechtigkeit'." → Kein Anspruch. Sie brauchen eine konkrete Norm.
  • "Ich nehme nur eine Anspruchsgrundlage." → Lieber mehrere prüfen — falls eine scheitert, traegt die andere.
  • "Ich behaupte einfach, es waere ein Vertrag gewesen." → Sie müssen die Tatsachen vortragen, aus denen der Vertrag folgt (Angebot, Annahme).

Quellen und Aktualitaet

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • § 23 GVG
  • § 114 FamFG
  • § 156 StGB
  • § 185 GVG
  • § 41 GKG
  • § 12 GKG
  • § 7 StVG
  • § 17 GKG
  • § 48 GKG
  • § 71 GVG
  • § 23a GVG
  • § 63 GKG

Leitentscheidungen

  • BGH VI ZR 67/15
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