name: seearbeitsrecht-schnittstelle description: "Seemann oder Reederei klaert Arbeitsverhältnis; Heurvertrag; Repatriierung oder MLC-Beschwerde. SeeArbG §§ 1-130 (Seearbeitsgesetz); MLC 2006 Titel 1-4; STCW-Uebereinkommen; Besatzungsstaerke (BSH Safe-Manning); Ruhezeiten-Verstoss; Krankenlohn 16 Wochen. Output: Heurvertrag-Analyse und MLC-Compl..."
Seearbeitsrecht – Heurvertrag und MLC-Compliance
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Mandantenfall
Ein philippinischer Kapitän wird während einer Reise erkrankt und repatriiert; er fordert Krankenlohn für 16 Wochen; der Reeder bestreitet die Höhe. Ein Seemann beschwert sich beim Flaggenstaatinspektor weil Ruhezeiten systematisch unterschritten werden; MLC-Beschwerdeverfahren wird eingeleitet. Eine Reederei möchte ihre Crew unter deutschem Recht beschäftigen und fragt nach Mindestlöhnen.
Erste Schritte
- Arbeitsverhältnis qualifizieren: Seemann = Arbeitnehmer nach SeeArbG § 3; Dienstverhältnis nach Heuervertrag.
- Heuervertrag prüfen: schriftliche Form (SeeArbG § 27); Pflichtangaben; Heurrate; Urlaubsanspruch; Repatriierungsrecht.
- MLC-Compliance prüfen: DMLC Part I und Part II; Titel 1-4 der MLC 2006.
- Ruhezeiten kontrollieren: MLC 2006 Reg. 2.3 – max. 14 Stunden Arbeit/24 Stunden oder max. 72 Stunden/7 Tage.
- Repatriierungsrecht klären: SeeArbG §§ 74-80; Reeder trägt Kosten; Ausnahme bei Entlassung aus wichtigem Grund.
- Sozialsicherung: SeeArbG § 99 – Krankenversorgung; Krankenlohn mindestens 16 Wochen (MLC 2006 Reg. 4.2).
Rechtsrahmen
- SeeArbG §§ 1-130: Geltungsbereich; Heuervertrag; Arbeitsbedingungen; MLC-Umsetzung.
- MLC 2006 Titel 1: Mindestalter; Berufszeugnis; Gesundheitszeugnis.
- MLC 2006 Titel 2: Heuervertrag; Löhne; Ruhezeiten; Urlaub; Repatriierung.
- MLC 2006 Titel 4: Gesundheitsschutz; medizinische Versorgung; Krankenlohn 16 Wochen.
- STCW-Konvention: Befähigungszeugnisse für Seeleute; Standards für Ausbildung und Wachdienst.
- SeeArbG § 42: Besatzungsstärke gemäß Safe-Manning-Zeugnis des BSH.
Prüfraster
- Ist der Heuervertrag schriftlich und enthält alle Pflichtangaben (SeeArbG § 27)?
- Werden Ruhezeiten nach MLC 2006 Reg. 2.3 eingehalten; gibt es Dokumentation?
- Hat der Seemann aktuelles Seafarer's Medical Certificate nach STCW?
- Deckt die P&I-Deckung Repatriierungskosten; Krankenlohn und Haftung?
- Ist Besatzungsstärke im Einklang mit BSH-Safe-Manning-Zeugnis?
Typische Fallstricke
- Filipinoische Seeleute: POEA-Vertrag kann abweichende Mindeststandards setzen.
- Ruhezeit-Dokumentation fehlt; BSU oder PSC-Inspektor zieht Konsequenzen.
- Krankenlohn-Verpflichtung (SeeArbG § 99) gilt unabhängig vom Verschulden des Reeders.
- Entlassung ohne Einhalten der Schiedsklausel im Heuervertrag ist formell unwirksam.
Erweiterte Normengrundlage
Seearbeitsrecht
- SeeArbG §§ 1-130: Grundgesetz des deutschen Seearbeitsrechts; Heuerverhältnis; Pflichten.
- SeeArbG §§ 17-40: Heuervertrag; Schriftform; Mindestinhalt; Laufzeit.
- SeeArbG §§ 88-96: Insolvenzschutz; Repatriierungs- und Lohnansprüche.
MLC 2006
- MLC 2006 Title 1: Mindestanforderungen für Seeleute; Alter; Ausbildung; Gesundheit.
- MLC 2006 Title 2: Beschäftigungsbedingungen; Heuer; Ruhezeiten; Urlaub.
- MLC 2006 Title 3: Unterkunft; Verpflegung; Freizeiteinrichtungen.
- MLC 2006 Title 4: Gesundheitsschutz; Fürsorge; soziale Sicherheit.
- MLC 2006 Title 5: Einhaltung und Durchsetzung; PSC; Zertifizierung.
Checkliste Seearbeitsrechtsfall
- SeeArbG-Geltungsbereich geprüft; Schiff in internationaler Fahrt?
- Heuerverträge auf MLC-Konformität geprüft (DMLC Part I und II vorliegend?)
- Ruhezeiten gemäß MLC Title 2 Reg. 2.3 eingehalten
- Insolvenzschutz (MLC Standard A2.6) vorhanden; Financial Security
- Repatriierungspflicht (SeeArbG § 74) bekannt und gesichert
- Besatzungsliste und Personalzettel aktuell
Relevante Rechtsprechung
- BAG zur Anwendung des SeeArbG auf ausländische Besatzungen auf deutschen Schiffen.
- OLG Hamburg zur Klage von Seeleuten auf ausstehende Heuer; gesetzliche Vorrechte HGB § 596.
- ITLOS M/V Saiga No. 2 (1999): Schutz der Crew; Ausübung des Hafenstaatrechts.
Quellen
- SeeArbG: https://www.gesetze-im-internet.de/seearbg/
- MLC 2006 ILO: https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C186
- BSH Safe Manning: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Seefahrer/seefahrer_node.html
- STCW Convention IMO: https://www.imo.org/en/OurWork/HumanElement/Pages/STCW-Conv.aspx
- openjur Seearbeitsrecht: https://www.openjur.de