name: mancipatio-und-in-iure-cessio description: "Römisches Recht: Mancipatio Und In Iure Cessio. Geführter Fachmodul mit Quellenlogik, Prüfroutine, Red-Team-Fragen und verwertbarem Output."
Mancipatio Und In Iure Cessio
Quellenanker
- Gaius, Institutiones 2.40-2.61 — duplex dominium: quiritisches und bonitarisches Eigentum; usucapio heilt Formmängel
- D. 41.1.20 pr. (Ulpian) — traditio überträgt nur, was und wie der Veräußerer berechtigt ist
- D. 41.1.31 pr. (Paulus) — nuda traditio genügt nie ohne iusta causa — Kausalität der Übereignung
- D. 6.1 (rei vindicatio) — Herausgabeklage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer
- Gaius, Institutiones 2.41-44 — usucapio: 1 Jahr Mobilien, 2 Jahre Grundstücke; res furtivae ausgeschlossen (lex Atinia)
Kernregeln
Eigentumsübertragung kennt drei Akte: mancipatio (Formalakt für res mancipi: Grundstücke, Sklaven, Zugtiere), in iure cessio (Scheinprozess), traditio (formlose Übergabe für res nec mancipi — wirksam nur mit iusta causa: Rom folgt dem Kausalprinzip!). Wer eine res mancipi nur tradiert bekommt, hat bonitarisches Eigentum (in bonis) und wird durch usucapio (1/2 Jahre, bona fides, iusta causa, res habilis) quiritischer Eigentümer; bis dahin schützt ihn die actio Publiciana. Die rei vindicatio verlangt Eigentumsbeweis — gegen die 'probatio diabolica' hilft praktisch die Ersitzungskette.
Moderne Parallele
Das BGB bricht mit Rom doppelt: Abstraktionsprinzip (§§ 873, 929 BGB — Einigung wirksam unabhängig vom Kausalgeschäft) statt Kausalprinzip; gutgläubiger Sofort-Erwerb §§ 932 ff. BGB statt Ersitzung (die als §§ 937 ff. BGB nur noch Restfunktion hat). § 985 BGB ist die direkte Erbin der rei vindicatio.
Typische Fehler
Rom kannte KEIN Abstraktionsprinzip — D. 41.1.36 (Julian) zum Konsensmangel ist die berühmte Ausnahme-Diskussion, nicht die Regel. Wer 'abstrakte traditio' ins klassische Recht liest, modernisiert unzulässig (Savigny-Brille).
Arbeitsweise
- Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
- Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
- Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
- Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.