name: laesio-und-preisgerechtigkeit description: "Römisches Recht: Laesio Und Preisgerechtigkeit. Geführter Fachmodul mit Quellenlogik, Prüfroutine, Red-Team-Fragen und verwertbarem Output."
Laesio Und Preisgerechtigkeit
Quellenanker
- D. 18.1.1 (Paulus) — Ursprung des Kaufs im Tausch; Konsensualvertrag über Ware und Preis
- D. 18.6.8 pr. (Paulus) — periculum est emptoris — Preisgefahr trägt ab perfectio der Käufer
- D. 21.1 (ädilizisches Edikt) — actio redhibitoria (6 Monate) und actio quanti minoris (1 Jahr) bei Sachmängeln
- D. 21.2 (de evictionibus) — Eviktionshaftung: auctoritas, stipulatio duplae
- C. 4.44.2 (Diokletian, 285) — laesio enormis: Rücktritt bei Verkauf unter halbem Wert (Grundstücke)
Kernregeln
Emptio venditio ist Konsensualvertrag bonae fidei: Einigung über merx und pretium (certum, verum, in pecunia numerata) genügt. Gefahrtragung: periculum est emptoris ab Perfektion (Sache bestimmt, Preis fix, keine Bedingung offen) — der Käufer zahlt auch bei zufälligem Untergang vor Übergabe, erhält aber commoda. Mängelhaftung: Das ädilizische Edikt (Sklaven-/Viehmarkt) gibt redhibitoria und quanti minoris verschuldensunabhängig; daneben actio empti bei dolus oder dicta et promissa. Eviktionshaftung sichert gegen Drittansprüche auf das Doppelte (stipulatio duplae).
Moderne Parallele
BGB: Gefahrübergang erst mit Übergabe § 446 BGB (Abkehr von periculum emptoris!); Mängelrechte §§ 434 ff. BGB führen redhibitoria (Rücktritt) und quanti minoris (Minderung) fort, ergänzt um Nacherfüllungsvorrang; Rechtsmängelhaftung § 435 BGB ersetzt die Eviktionsstipulationen. Laesio enormis lebt nur als Wucherkontrolle § 138 II BGB fort — keine objektive Halbwert-Regel.
Typische Fehler
Periculum emptoris nicht ins BGB hineinlesen (§ 446!); umgekehrt die zweimonatige Rügefrist des § 377 HGB nicht für römisch halten — die Ädilenfristen (6 Monate/1 Jahr) waren Klagefristen, keine Rügeobliegenheiten.
Arbeitsweise
- Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
- Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
- Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
- Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.