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Bonorum venditio: Versteigerung des Schuldnervermoegens als universitas an einen einzelnen Erwerber (bonorum emptor). Skill klaert das Verfahren die Rolle des bonorum emptor als Gesamtrechtsnachfolger und die infamia-Wirkung für den Schuldner. Liefert Quellenmatrix im Römisches Recht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: bonorum-venditio-versteigerung-distractio description: "Bonorum venditio: Versteigerung des Schuldnervermoegens als universitas an einen einzelnen Erwerber (bonorum emptor). Skill klaert das Verfahren die Rolle des bonorum emptor als Gesamtrechtsnachfolger und die infamia-Wirkung für den Schuldner. Liefert Quellenmatrix im Römisches Recht."

Rom 113 Bonorum Venditio Versteigerung Und Bonorum Emptor

Quellenanker

  • Gaius, Institutiones 3.77-81 — bonorum venditio: Gesamtvermögensverkauf an den bonorum emptor
  • D. 42.4 / 42.5 — missio in bona: Einweisung der Gläubiger; Rangfolge und Privilegien
  • C. 7.71 — cessio bonorum (lex Iulia): freiwillige Vermögensabtretung schützt vor Personalexekution und Infamie
  • D. 27.10.5 / 42.5.39 — bonorum distractio: schonender Einzelverkauf statt Gesamtverwertung

Kernregeln

Römisches 'Insolvenzrecht': Auf Antrag weist der Prätor die Gläubiger in das Schuldnervermögen ein (missio in bona — Beschlagnahme), ein magister bonorum organisiert die bonorum venditio: Gesamtverkauf an den Meistbietenden (bonorum emptor wird Universalsukzessor und zahlt die Quote). Folge für den Schuldner: infamia. Die cessio bonorum (lex Iulia, augusteisch) erlaubt dem redlichen Schuldner die freiwillige Abtretung — keine Infamie, kein Schuldturm, beneficium competentiae (Pfändungsschutz fürs Existenzminimum). Für Senatoren u. a. die mildere bonorum distractio (Einzelverwertung durch curator).

Moderne Parallele

InsO-Parallelen Schritt für Schritt: missio = Sicherungsmaßnahmen/Eröffnung §§ 21, 80 InsO; magister/curator = (vorläufiger) Insolvenzverwalter; venditio als übertragende Sanierung; cessio bonorum = Restschuldbefreiungsgedanke §§ 286 ff. InsO; beneficium competentiae = Pfändungsfreigrenzen §§ 850 ff. ZPO.

Typische Fehler

Die Quote des bonorum emptor nicht mit moderner quotaler Verteilung verwechseln — der emptor KAUFTE das Vermögen gegen Quotenzusage an die Gläubiger; er war Spekulant, nicht Amtswalter.

Arbeitsweise

  1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
  2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
  3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
  4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
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