name: data-act-roboterdaten description: "Prüft Data-Act-Fragen bei vernetzten Robotern: Nutzerdatenzugang, B2B-Datenbereitstellung, Geschäftsgeheimnisse und Cloudwechsel."
Data Act bei vernetzten Robotern
Fachkern: Data Act bei vernetzten Robotern
- Normen-/Quellenanker: EU-Maschinenverordnung, Produkthaftungsrecht, ProdSG/GPSR, AI Act, MDR/MPDG bei Medizinrobotik, DSGVO, Cybersecurity/NIS2 und Arbeitsschutz.
- Entscheidende Weiche: Prüfe Rolle Hersteller/Integrator/Betreiber, bestimmungsgemäße Verwendung, CE-Konformität, Sicherheitsfunktion, Lern-/Updateverhalten, Schadenpfad und Rückrufpflicht.
Worum geht es konkret
Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit 11.01.2024 in Kraft und gilt überwiegend ab 12.09.2025 (Art. 50). Vernetzte Roboter (industriell, im Service, im Haushalt) sind "connected products" i. S. d. Art. 2 Nr. 5 Data Act. Das löst Pflichten aus: Nutzerzugang zu den vom Produkt erzeugten Daten (Art. 4), Bereitstellung an Dritte auf Verlangen des Nutzers (Art. 5), B2G-Datenzugang bei besonderen Notlagen (Art. 14 ff.), Vertragsregeln bei B2B (Art. 13 unlautere Klauseln), Cloud-Switching (Art. 23 ff.) sowie Interoperabilität (Art. 28 ff.). Ordne die Pflichten und gibt Vertragsbausteine.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Rolle: Hersteller des vernetzten Roboters, Datenhalter, Nutzer (B2B oder B2C), Drittanbieter, Cloud-Anbieter, öffentliche Stelle.
- Rolle der Daten: Predictive Maintenance, Performance-Optimierung, Trainingsdaten für KI, Servicegeschäft.
- Anlass: Auskunftsanspruch des Kunden, Datenfreigabe an Dritten, Cloud-Switch, Vertragsverhandlung, behördlicher Datenzugriff.
- Geschäftsgeheimnisse: Welche Datenkategorien sind Trade Secrets?
- Vertragslage: Bestehende AGB, Lizenzbedingungen, AVV, Datennutzungsbestimmungen.
Rechtlicher Rahmen
- Data Act VO (EU) 2023/2854; Kerngeltung ab 12.09.2025.
- Art. 3 Design- und Transparenzpflicht (Daten vom Produkt unmittelbar zugänglich oder spätestens auf Verlangen).
- Art. 4 Nutzerzugang.
- Art. 5 Datenfreigabe an Dritte.
- Art. 13 Unlautere Vertragsklauseln im B2B.
- Art. 14-22 B2G-Datenzugang bei "exzeptioneller Notwendigkeit".
- Art. 23-31 Cloud-Switching (Wechselrecht innerhalb 30 Tagen, Gebührenstaffel).
- Art. 28-30 Interoperabilität gemeinsamer Datenräume.
- DSGVO bleibt unberührt (Art. 1 Abs. 5 Data Act).
- GeschGehG §§ 1, 17 GeschGehG / VO Trade Secrets (RL (EU) 2016/943).
- VO (EU) 2024/1689 (KI-VO) Art. 10 zur Datenqualität.
Schritt für Schritt
- Klassifizierung. Ist der Roboter "connected product"? Sind Daten "produktgenerierte Daten" oder rein abgeleitete?
- Datenkatalog. Welche Datenarten entstehen? Welche sind schon heute Bestandteil des Datenmodells?
- Datenzugang vorgehalten Art. 3 Abs. 1: Daten sollen "by design" zugänglich sein; falls nicht praktikabel, Auskunfts- und Bereitstellungs-Pfad definieren.
- Vorvertragliche Information Art. 3 Abs. 2: Datenarten, Speicherort, Zugriffsmöglichkeiten, Drittweitergaben.
- Nutzerzugang-Prozess Art. 4: Anforderung, Identitätsprüfung, "ohne unangemessene Verzögerung", maschinenlesbar wenn möglich.
- Dritter-Bereitstellung Art. 5: nur auf Verlangen des Nutzers, "fair, reasonable, transparent" Bedingungen (FRAND-Logik); Schutz von Geschäftsgeheimnissen Art. 5 Abs. 8.
- B2B-Verträge Art. 13 prüfen auf unlautere Klauseln; Vorsicht bei einseitigen Klauseln gegen KMU.
- Cloud-Switching Art. 23 ff.: Vertragsklauseln auf Wechselrecht und Datenexport; Gebührensenkung nach Übergangsphase.
- Geschäftsgeheimnisschutz: Vereinbarungen mit Drittnutzer auf Schutzmaßnahmen, NDA, technische Schutzvorkehrungen.
Trade-off-Matrix
| Frage | Restriktiv (Hersteller-Sicht) | Liberal (Nutzer-Sicht) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Datenzugriff "by design" | nur per Antrag | direkt im Cobot-Display | mind. API auf Wunsch innerhalb 7 Tagen |
| Trade-Secrets-Schutz | breit | eng | konkret bezeichnete TS-Kategorien dokumentieren |
| Drittfreigabe-Bedingungen | hohe Gebühren | kostenfrei | Selbstkosten plus angemessener Aufschlag (Art. 9) |
| Cloud-Switch-Frist | 90 Tage | sofort | gestaffelt; 30 Tage Standard |
Praxistipps
- Data Catalog für jedes Produkt.
- API-Endpunkt standardisiert.
- Geschäftsgeheimnis-Markierung in der Datenstruktur.
- Vorlage für Nutzer-Anforderungen in der Anleitung.
- AGB mit Drittnutzungsregeln, FRAND-konform.
Mustertexte
Vorvertragliche Information Art. 3 Abs. 2 (Auszug):
Daten und Datenarten: Sensor-Telemetrie (Position, Temperatur, Vibration), Bedien-Logs, Wartungsereignisse, KI-Modell-Konfidenzwerte. Speicherung: lokal auf dem Roboter (rolling 30 Tage), zusätzlich beim Anbieter (180 Tage). Zugang: Selbstauskunft des Nutzers via Web-Portal; auf Wunsch Datenexport als CSV/Parquet. Drittweitergabe: nur auf Verlangen des Nutzers gemäß Art. 5 Data Act. Geschäftsgeheimnisse: KI-Modellparameter und Service-Algorithmen ausgenommen.
Vertragsklausel Drittnutzer:
Der Drittnutzer erhält Zugang zu den vom Nutzer freigegebenen Daten zum Zweck [Predictive Maintenance Vertragspartner]. Bedingungen: technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (mind. ISO/IEC 27001), Geheimhaltungsverpflichtung, Nutzung ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Vergütung: Selbstkosten plus angemessener Aufschlag gemäß Art. 9 Data Act. Bei Verstoß: sofortige Sperrung; Vertragsstrafe 50.000 EUR je Verstoß.
Typische Fehler
- "Daten gehören uns"-Klauseln in B2B-AGB – Art. 13 Data Act-widrig.
- Vorvertragliche Information fehlt – Bußgeld nach § 7 ff. BfDI-Vollzugsmodell.
- Cloud-Switching-Klauseln mit überhöhten Gebühren oder Sperrfristen.
- Geschäftsgeheimnis-Vorhaben pauschal angenommen – Art. 5 verlangt konkrete Schutzbedürftigkeit.
- Datenexport nur in proprietären Formaten – Interoperabilitätspflicht verletzt.
Quellen Stand 06/2026
- VO (EU) 2023/2854 (Data Act), Art. 3, 4, 5, 9, 13, 14-22, 23-31, 50.
- DSGVO.
- GeschGehG; RL (EU) 2016/943.
- VO (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 10.
- Live-Verifikation auf eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, BfDI; lizenzierte Datenbanken (beck-online, juris) nur bei vorhandenem Zugang.