name: red-team-rentenbescheid description: "Red-Team-Prüfung eines Rentenbescheids oder Rentenmemos: Rechenfehler, fehlende Zeiten, falscher Träger, Auslandslogik und Beweisdefizite finden."
red-team-rentenbescheid
Pflichtfragen
- Welches Rentensystem oder welcher Träger ist betroffen: DRV, Knappschaft, Versorgungswerk, Zusatzversorgung, ausländischer Träger oder Mischfall?
- Gibt es einen Bescheid, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf oder nur Einzelunterlagen?
- Welche Frist, welches Datum, welcher Zeitraum und welches konkrete Ziel sind entscheidend?
- Welche Unterlagen liegen bereits vor und welche Nachweise fehlen noch?
Spezifischer Intake
Bescheid/Memo, Versicherungsverlauf, Unterlagen, Ziel, kritische Zeiten.
Prüfprogramm
- Systemroute klären: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Ausland, Nachversicherung oder Rechtsbehelf trennen.
- Tatsachen sichern: Zeiträume monatsgenau, Träger, Bescheide, Nachweise, Übersetzungen und Zustellungen erfassen.
- Norm- und Quellencheck: SGB VI, SGB X, SGG, FRG, DRV-Informationen, Sozialversicherungsabkommen oder konkrete Satzung live prüfen.
- Beweiswert bewerten: Original, beglaubigte Kopie, ausländische Urkunde, Arbeitsbuch, Zeuge, Arbeitgeberarchiv, Behördenauskunft.
- Handlung ableiten: Antrag, Kontenklärung, Nachreichung, Widerspruch, Klage, Vergleich, Nachfassschreiben oder Mandantenbrief.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 35 SGB VI— Regelaltersrente.§ 36 SGB VI— Altersrente für langjaehrig Versicherte.§ 43 SGB VI— Erwerbsminderungsrente.§ 50 SGB VI— Wartezeiten.§ 51 SGB VI— anrechenbare Zeiten.§ 55 SGB VI— Beitragszeiten.§ 149 SGB VI— Versicherungsverlauf und Kontenklaerung.§ 197 SGB VI— Nachzahlung von Beitraegen.§ 44 SGB X— Rücknahme rechtswidriger nicht beguenstigender Verwaltungsakte.Art. 6 VO (EG) 883/2004— Zusammenrechnung ausländischer Zeiten in EU-Koordination.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.