name: kelsen-stufenbau-gueltigkeit description: "Nutzt kelsenianische Rechtsquellenklarheit zur Trennung von Normgeltung, Moral, Politik, Kompetenz, Verfahren und Rechtsschutz."
Kelsen: Stufenbau, Geltung, Kompetenz und Methodendisziplin
Leitidee
Kelsen zwingt die juristische Arbeit zur Disziplin: Eine Aussage ist nicht schon Recht, weil sie sinnvoll, moralisch oder praktisch wirkt. Sie braucht eine Quelle, eine Kompetenz, ein Verfahren und einen Platz im Normengefüge.
Prüfschritte
- Normtyp: Verfassung, EU-Recht, Gesetz, Verordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Vertrag, Urteil, Soft Law.
- Kompetenzkette: Wer durfte das setzen und in welchem Verfahren?
- Rang und Konflikt: Lex superior, lex specialis, lex posterior, unionsrechtlicher Anwendungsvorrang, Grundrechtsbindung.
- Geltung vs. Bewertung: Ist die Norm gültig, anwendbar, nichtig, unanwendbar oder nur moralisch/politisch problematisch?
- Rechtsschutz: Welcher Weg kontrolliert sie, wer ist antragsbefugt, welche Frist gilt?
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 1 Abs. 1 GG— normative Grenze jeder Rechtsanwendung.Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung und Rechtsbindung.Art. 19 Abs. 4 GG— effektiver Rechtsschutz.Art. 97 Abs. 1 GG— richterliche Unabhaengigkeit.§ 133 BGB— Auslegung von Willenserklaerungen.§ 157 BGB— Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.§ 242 BGB— Korrektiv der Rechtsausuebung.§ 1 StGB— Bestimmtheit im Strafrecht.Art. 6 Abs. 1 EMRK— faires Verfahren.Art. 47 GRCh— wirksamer Rechtsbehelf.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Powersprint-Vertiefung
- Argumentationsdisziplin: Bei
Kelsen: Stufenbau, Geltung, Kompetenz und Methodendisziplinpositive Normbindung, Präjudizien, Prinzipien, institutionelle Kompetenz und rechtspolitische Wertung getrennt halten. - Methodischer Streit: Gesetzespositivistische, prinzipienorientierte, systematische, historische und realistische Lesarten als Alternativen sichtbar machen; keine Methode als Zauberformel ausgeben.
- Fehlerbremse: Keine bloße Berufung auf „objektive Auslegung“, „Ausnahme eng“ oder „Natur der Sache“, ohne zu zeigen, wer dadurch Kompetenz gewinnt und welche Normbindung bleibt.
- Output: Thesenpapier, Schriftsatzargument, Gegenargument-Matrix und Grenze richterlicher Rechtsfortbildung.