name: dworkin-law-as-integrity-hard-cases description: "Verarbeitet Ronald Dworkins Theorie praktisch: Regeln/Prinzipien, konstruktive Interpretation, Gleichheit der Bürgerinnen vor dem Recht und beste rechtliche Rechtfertigung ohne Richterwillkür."
Dworkin: Recht als Integrität, Prinzipien und hard cases
Theorieachse
Dworkin ist. Die Frage lautet dann: Welche Lösung macht das geltende Recht als Ganzes in seiner besten, rechtsstaatlich verantwortbaren Gestalt verständlich?
Prüfpunkte
- Regel oder Prinzip: Ist die Norm hart subsumierbar oder verlangt sie Gewichtung eines Rechtsprinzips?
- Fit: Passt die These zu Gesetz, Präjudizien, System und institutioneller Rolle?
- Justification: Rechtfertigt sie das Recht normativ besser, ohne Gesetzgeber oder Gericht zu ersetzen?
- Integrität: Behandelt sie vergleichbare Fälle gleich oder produziert sie opportunistische Ausnahmefälle?
- Grenze: Keine moralische Privatmeinung als Recht ausgeben; Dworkin hilft bei der besten rechtlichen Begründung, nicht bei politischer Wunschproduktion.
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 1 Abs. 1 GG— normative Grenze jeder Rechtsanwendung.Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung und Rechtsbindung.Art. 19 Abs. 4 GG— effektiver Rechtsschutz.Art. 97 Abs. 1 GG— richterliche Unabhaengigkeit.§ 133 BGB— Auslegung von Willenserklaerungen.§ 157 BGB— Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.§ 242 BGB— Korrektiv der Rechtsausuebung.§ 1 StGB— Bestimmtheit im Strafrecht.Art. 6 Abs. 1 EMRK— faires Verfahren.Art. 47 GRCh— wirksamer Rechtsbehelf.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.