name: kaltstart-interview description: "Rechtsberatungsstelle Kaltstart und Erst-Konfiguration: Anwendungsfall neue Rechtsberatungsstelle oder neues Semester startet und Plugin muss mit Rechtsgebieten Hochschule Anleiter und Beratungsregeln eingerichtet werden. BeratungsHiG § 1 Erlaubnisnorm, BRAO Aufsicht, Beratungsordnung der Hochsch..."
/kaltstart-interview
Aktenstart statt Formularstart
Wenn zu Kaltstart Interview bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde für Rechtsberatungsstelle eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben.
Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung:
Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...]
Unsicher sind noch: [...]
Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...]
Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen.
- Prüfe: Ist bereits eine
CLAUDE.mdvorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (--redo) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen. - Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal.
- Schreibe
CLAUDE.mdmit allen erhobenen Daten. - Empfehle als nächsten Schritt:
/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellenfür jeden Fachbereich.
Ersteinrichtung der Beratungsstelle
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um eine Neugründung oder eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Beratungsstelle?
- Welche Rechtsgrundlage gilt für die Beratungsstellenarbeit: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 8 RDG oder Tätigkeit unter zugelassenem Anwalt?
- Welche Fachbereiche sollen von Anfang an eingerichtet werden (Mietrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht)?
- Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden, die abschnittsweise ueberarbeitet werden soll?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG — Voraussetzungen für erlaubnisfreie Rechtsberatung in Beratungsstellen: Anleitungserfordernis und Unentgeltlichkeit
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Anleiters: muss von Beginn an organisatorisch sichergestellt werden
- § 203 Abs. 4 StGB — Einbeziehung Dritter (Studenten): Verschwiegenheitsvereinbarungen als Pflichtbestandteil der Ersteinrichtung
- Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis: muss vor Beginn der Datenverarbeitung erstellt werden
Berufsrechtlicher Rahmen
- § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Die Organisation der Anleitungsstruktur muss sicherstellen, dass der Volljurist tatsächlich in der Lage ist, die Studentenn anzuleiten. "Formelle" Aufsicht ohne tatsächliche Prüfung genügt nicht; vgl. Krenzler, in: Krenzler (Hrsg.), RDG, 2. Aufl. 2021, § 6 Rn. 52.
- § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitsorganisation muss bereits bei Einrichtung der Beratungsstelle mitgedacht werden (kein Mandantendaten-Upload in nicht abgesicherte Systeme).
- § 203 Abs. 4 StGB: Einbeziehung Dritter (Studenten, externe IT) erfordert vertragliche Absicherung.
Ablauf
Schritt 0: Bestehendes Profil prüfen
Ist eine CLAUDE.md vorhanden?
- Ja: "Ihr Profil ist bereits eingerichtet. Möchten Sie (a) das Profil anzeigen, (b) einen Abschnitt überarbeiten, oder (c) komplett neu starten (
--redo)?" - Nein: Mit Schritt 1 beginnen.
Schritt 1: Beratungsstellentyp
Welche Art von Beratungsstelle richten Sie ein?
Optionen (Mehrfachauswahl möglich):
- Universitäre Refugee Law Clinic (RLC) – Schwerpunkt Asyl/Aufenthaltsrecht; § 6 II Nr. 2 RDG
- Studentische Rechtsberatung allgemein – SGB II, Mietrecht, Verbraucherrecht; § 6 II Nr. 2 RDG
- AnwVer / DAV Pro-Bono-Programm – Zugelassene Anwälte, kein RDG-Problem
- Verbraucherzentrale – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG (Sondererlaubnis)
- Wohlfahrtsverband / Sozialberatung (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer) – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG
- Sonstiges – Bitte beschreiben.
Erfasse auch: Hochschule / Trägerin, Stadt, seit wann aktiv, Anzahl aktiver Studentenr pro Semester.
Schritt 2: Rechtsgrundlage bestätigen
Je nach Typ aus Schritt 1:
| Typ | Rechtsgrundlage | Pflichten |
|---|---|---|
| RLC / studentische Beratung | § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG | Unentgeltlichkeit, Anleitung durch Volljurist zwingend |
| Verbraucherzentrale | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Trägergebundene Erlaubnis; keine Einzelfallklage |
| Sozialberatung (Verbände) | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Satzungsgemäßer Auftrag erforderlich |
| Pro-Bono (zugelassene Anwälte) | § 1 BRAO (volle Zulassung) | BRAO/BORA voll anwendbar |
Bestätigen Sie: "Alle Beratungsleistungen erfolgen unentgeltlich. Die Studentenn stehen unter meiner tatsächlichen Anleitung. Ich nehme meine Aufsichtspflicht wahr." (§ 6 II Nr. 2 RDG)
Schritt 3: Fachbereiche
Welche Rechtsgebiete deckt Ihre Beratungsstelle ab?
Optionen (Mehrfachauswahl):
- Asyl- und Flüchtlingsrecht (AsylG, AufenthG)
- Aufenthaltsrecht allgemein (AufenthG, FreizügG/EU)
- SGB II / Bürgergeld
- SGB XII / Grundsicherung im Alter
- SGB IX / Eingliederungshilfe (inkl. § 76b SGB IX Geflüchtete)
- Rentenrecht / SGB VI
- Mietrecht (privat)
- Mietrecht (Sozialwohnung / WoBindG)
- Verbraucherrecht / AGB
- Arbeitsrecht (Kündigung, KSchG)
- Familienrecht (Unterhalt, Sorgerecht)
- Strafrecht (nur eingeschränkt – an Fachanwälte verweisen)
- Sonstiges: [Freitext]
Schritt 4: Aufsichtsmodell
Wie möchten Sie das Aufsichtsmodell einrichten?
Prüfungsgates (Default, anpassbar):
| Dokument | Default-Gate |
|---|---|
| Widerspruch (Fristen < 2 Wochen) | Sofortige Anleiterkonsultation |
| Widerspruch (Frist > 2 Wochen) | Anleiter prüft vor Versand |
| Klageschrift | Anleiter prüft und gibt frei (zwingend) |
| Mandantenbrief mit Rechtsrat | Anleiter prüft vor Versand |
| Intake-Protokoll | Anleiter nimmt Kenntnis |
| Memo / Rechtsgutachten | Anleiter prüft inhaltlich |
| Semesterübergabe | Anleiter muss bestätigen |
Anleiter kann Gates verschärfen (z. B. alle Dokumente) oder – für erfahrene Studenten – für bestimmte Routinedokumente lockern.
Schritt 5: Pädagogikhaltung
Wie lernen Studenten bei Ihnen am besten?
| Haltung | Beschreibung | Geeignet für |
|---|---|---|
| Ausführen | Das System erstellt vollständige Entwürfe; Studenten analysieren und übergeben | Erfahrene Studenten (3.–5. Sem.), Routinedokumente |
| Anleiten | Das System gibt Struktur und Schlüsselpunkte; Studenten füllen aus | Mittelstufe (2.–3. Sem.) |
| Lehren | Das System stellt nur Fragen; Studenten erarbeiten Lösung | Anfangssemester, neue Fachgebiete |
Default für gesamte Beratungsstelle + ggf. Übersteuern je Fachbereich / Dokumenttyp.
Schritt 6: Verschwiegenheitsorganisation
Wie ist die IT-Infrastruktur organisiert?
- Werden Mandantendaten in einem Cloud-System verarbeitet? → Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
- Wer hat Zugang zu den Mandantenakten?
- Wie werden Akten nach 5 Jahren gelöscht (§ 50 BRAO Aufbewahrungspflicht)?
- Einweisung der Studentenn in Verschwiegenheitspflichten? → Empfehlung: Schriftliche Verpflichtungserklärung zu § 203 StGB.
Schritt 7: Örtliche Besonderheiten
Welche örtlichen Kontexte sind wichtig?
- Zuständige BAMF-Außenstelle?
- Zuständige Ausländerbehörde?
- Jobcenter-Bezirke / Träger (kommunal oder BA)?
- Sozialgerichte / Verwaltungsgerichte mit Zuständigkeit?
- Kooperationspartner (Dolmetscherdienste, andere Beratungsstellen, Pro-Bono-Initiativen)?
- Qualifizierter Mietspiegel vorhanden? (Relevant: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln)
Schritt 8: CLAUDE.md schreiben
Ausgabe: vollständige, aktualisierte CLAUDE.md mit allen erhobenen Konfigurationswerten. Struktur wie im CLAUDE.md-Template vorgegeben.
Anschließend empfehlen:
/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellenfür jeden konfigurierten Fachbereich/rechtsberatungsstelle:einarbeitung– Testlauf aus Studentenn-Perspektive
Risiken / typische Fehler
- Anleitungsstruktur nur auf dem Papier: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG verlangt tatsächliche, nicht nur formelle Anleitung. Ein Anleiter, der monatlich einmal ins Büro schaut, genügt nicht.
- Fachbereiche zu weit gefasst: Eine Beratungsstelle, die alles anbietet, kann nichts gut anbieten. Lieber weniger Bereiche mit klarer Gate-Struktur als viele Bereiche mit Qualitätslücken.
- IT-Sicherheit nicht mitgedacht: Cloud-Systeme ohne AVV verletzen DSGVO Art. 28. Besonders kritisch bei Asylsuchenden (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien).
- Semesterwechsel nicht organisiert: Ohne klare Übergaberegeln fallen Mandate zwischen den Semestern durch.
/rechtsberatungsstelle:semester-übergabemuss im Ablaufplan verankert sein.