name: kaufrecht-miete-polizeirecht-wohlfahrtsstaat description: "PrALR: Kauf, Miete, Gefahrtragung, Kauf bricht Miete und historische Modernisierungslinien aufarbeiten: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Kauf und Miete
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Startfragen
- Welche Quelle liegt vor: Scan, OCR, PDF, Transkription, Sekundärtext, Urteil oder Aktenvermerk?
- Welches Jahr, welcher Band, welcher Teil, welcher Titel und welcher Paragraph sind sicher?
- Geht es um historische Erklärung, heutige Fortwirkung, Dogmengeschichte, Unterricht oder Schriftsatzargument?
- Welcher Ort und welches Jahr sind für den Sachverhalt maßgeblich?
- Brauchen wir einen Live-Check, weil heutiges Recht, Landesrecht oder Rechtsprechung betroffen ist?
Prüfroutine
- Textzeuge sichern: Ausgabe, Druck, Band, Seite/Scan, OCR-Fassung und Fundstelle erfassen.
- Systemstelle finden: Einleitung, Teil, Titel, Paragraph und Nachbarvorschriften bestimmen.
- Geltung trennen: historisch geltendes Recht, subsidiäre Anwendung, lokale Abweichung und heutige Fortwirkung unterscheiden.
- Begriffe entschlüsseln: alte Orthographie, ständische Begriffe und heutige Übersetzung offenlegen.
- Anachronismus prüfen: moderne Kategorien nur als Vergleich verwenden, nicht in den Normtext hineinlesen.
- Output bauen: Quellenmatrix, Kurzvermerk, Gutachtenbaustein, Unterrichtsfolie oder Schriftsatzpassage erstellen.
Meat on the Bone — Konkreter ALR-Stoff
Schlüsselparagraphen
- ALR I 11 §§ 1-86: Kauf — emptio venditio; konsensual; Eigentumserwerb erst mit traditio.
- ALR I 11 §§ 87-115: Gefahrtragung — periculum est emptoris ab Übergabe.
- ALR I 11 §§ 116-180: Aedilizische Aktionen — Sachmaengelhaftung, Wandlung, Minderung.
- ALR I 21 §§ 1-100: Miete (locatio conductio rei); Dauer, Kuendigung.
- ALR I 21 §§ 100-200: Pacht (locatio conductio operis); Bauleistung gegen Werklohn.
Subsumtionsbeispiel: Pferdekauf 1830, Pferd lahmt nach drei Wochen
Sachverhalt: Kaeufer kauft Pferd; nach 3 Wochen Lahmen festgestellt; vermutlich vor Kauf bereits krank. ALR-Loesung: ALR I 11 §§ 116-180 — aedilizische Aktion. Bei verborgenem Mangel Wahlrecht: actio redhibitoria (Wandlung, Rueckgaengigmachung) oder actio quanti minoris (Minderung). 6 Monate Frist für Vieh-Mangelruege (kurzer Frist nach roemischer Tradition). Beweislast Kaeufer für Vor-Verkaufsbedingung.
Subsumtionsbeispiel: Kauf bricht nicht Miete (alt-roemisch)
Sachverhalt: Mietshaus verkauft mit laufenden Mietern. ALR-Loesung: ALR I 21 — anders als roemisches Recht ("emptio tollit locatum") schon im ALR Schutz des Mieters in Anlehnung an gemeines Recht und im § 21 modifiziert. Heute § 566 BGB "Kauf bricht nicht Miete".
Heutige Fortwirkung
- §§ 433-453 BGB Kauf.
- §§ 535-580a BGB Miete.
- § 446 BGB Gefahrtragung — periculum emptoris ab Übergabe.
- §§ 434, 437 BGB Sachmangel und Rechtsfolgen.
- § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete — wichtige Fortwirkung der ALR-Linie.