name: aufopferung-fortwirkung-bgb-und-polizei description: "Aufopferungsanspruch — Fortwirkung im BGB und im modernen Polizei- und Ordnungsrecht. Skill behandelt die heute lebende ungeschriebene Anspruchsgrundlage die spezialgesetzlichen Sondervorschriften (POG IfSG OEG StVG) und die Subsidiaritaet. Liefert Prüfraster im Preußisches Allgemeines Landrecht..."
Pralr Aufopferung Fortwirkung Bgb Und Polizei
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Heute lebender Aufopferungsanspruch
- Ungeschriebenes Rechtsinstitut auf der Grundlage Einl. §§ 74-75 ALR.
- BGH staendige Rspr. seit BGHZ 9 Seite 83.
Spezialgesetze (vorrangig)
- POG / PolG der Länder — Polizeischadensentschaedigung.
- SGB XIV (Soziales Entschaedigungsrecht) — in Kraft seit 01.01.2024. Bündelt das frühere BVG (Bundesversorgungsgesetz), das OEG (Opferentschädigungsgesetz) und die Impfschadensversorgung aus IfSG §§ 60 ff. zu einem einheitlichen sozialen Entschaedigungsrecht. Für Altfaelle / Uebergangsregelungen weiter BVG/OEG/IfSG live verifizieren.
- StVG §§ 7 ff. — Halterhaftung.
Subsidiaritaet
- Aufopferungsanspruch tritt zurueck, wenn Spezialgesetz greift.
- Aufopferung dient als "Auffangtatbestand" für rechtmäßige Eingriffe ohne Spezialgesetz.
Typische heutige Faelle
- Verletzung eines Unbeteiligten beim polizeilichen Einsatz (Schussschaden Polizeischaden).
- Vermögensentzug durch hoheitliche Maßnahme.
- Frueh-Impfungsfaelle vor sozialer Entschaedigung — heute SGB XIV.
Abgrenzung Art. 14 III GG
- Eigentumsentziehung -> Enteignung mit Art. 14 III GG.
- Sonstige Eingriffe -> Aufopferung.
Abgrenzung Art. 34 GG
- Rechtswidriges Verhalten -> Amtshaftung.
- Rechtmäßiges Verhalten -> Aufopferung.
Prüfraster
- Hoheitlicher Eingriff?
- Rechtmaessig oder rechtswidrig?
- Spezialgesetz greift?
- Aufopferung subsidiaer?
- Sonderopfer-Schwelle?