name: aufopferung-fortwirkung-bgb description: "Aufopferungsanspruch — Fortwirkung im BGB und im modernen Polizei- und Ordnungsrecht. Skill behandelt die heute lebende ungeschriebene Anspruchsgrundlage die spezialgesetzlichen Sondervorschriften (POG IfSG OEG StVG) und die Subsidiaritaet. Liefert Prüfraster."
Pralr Aufopferung Fortwirkung Bgb Und Polizei
Heute lebender Aufopferungsanspruch
- Ungeschriebenes Rechtsinstitut auf der Grundlage Einl. §§ 74-75 ALR.
- BGH staendige Rspr. seit BGHZ 9 Seite 83.
Spezialgesetze (vorrangig)
- POG / PolG der Länder — Polizeischadensentschaedigung.
- SGB XIV (Soziales Entschaedigungsrecht) — in Kraft seit 01.01.2024. Bündelt das frühere BVG (Bundesversorgungsgesetz), das OEG (Opferentschädigungsgesetz) und die Impfschadensversorgung aus IfSG §§ 60 ff. zu einem einheitlichen sozialen Entschaedigungsrecht. Für Altfaelle / Uebergangsregelungen weiter BVG/OEG/IfSG live verifizieren.
- StVG §§ 7 ff. — Halterhaftung.
Subsidiaritaet
- Aufopferungsanspruch tritt zurueck, wenn Spezialgesetz greift.
- Aufopferung dient als "Auffangtatbestand" für rechtmäßige Eingriffe ohne Spezialgesetz.
Typische heutige Faelle
- Verletzung eines Unbeteiligten beim polizeilichen Einsatz (Schussschaden Polizeischaden).
- Vermögensentzug durch hoheitliche Maßnahme.
- Frueh-Impfungsfaelle vor sozialer Entschaedigung — heute SGB XIV.
Abgrenzung Art. 14 III GG
- Eigentumsentziehung -> Enteignung mit Art. 14 III GG.
- Sonstige Eingriffe -> Aufopferung.
Abgrenzung Art. 34 GG
- Rechtswidriges Verhalten -> Amtshaftung.
- Rechtmäßiges Verhalten -> Aufopferung.
Prüfraster
- Hoheitlicher Eingriff?
- Rechtmaessig oder rechtswidrig?
- Spezialgesetz greift?
- Aufopferung subsidiaer?
- Sonderopfer-Schwelle?