name: 026-zweiter-strafrecht-20-titel description: "PrALR: Zweiter Teil Strafrecht 20 Titel quellenkritisch: historische Normkarte mit Quellenkritik, Begriffsklärung, 1794/1804-Abgleich, heutiger Vergleichslinie und verwertbarem Arbeitsprodukt."
PrALR: Zweiter Teil Strafrecht 20 Titel quellenkritisch
Quellenkritischer Arbeitsauftrag
- Bestimme zuerst den genauen Ort im ALR: Teil, Titel, Paragraph, Ausgabe 1794/1804 und Digitalisat-/Scanstand. Wenn der Paragraph nicht sicher gelesen ist, keine Scheingenauigkeit erzeugen, sondern die Lesart offen markieren.
- Übersetze historische Begriffe erst funktional: Stand, Policey, Gut, Herrschaft, Familie, Dienst, Strafe, Eigentum, Besitz oder Vertrag bedeuten im ALR nicht automatisch dasselbe wie im BGB.
- Prüfe den ALR-Befund in drei Spuren: Wortlaut der Norm, systematische Stellung im Teil/Titel, zeitgeschichtliche Funktion im ständischen und absolutistischen Rechtsstaat.
- Ziehe heutiges Recht nur als Vergleich heran: BGB/EGBGB, Grundbuchrecht, Staatsrecht oder Strafrecht dürfen den ALR-Befund nicht rückwirkend modernisieren.
- Gib am Ende ein nutzbares Produkt aus: Normkarte, Begriffskarte, Vergleichstabelle 1794/1804/heute, Quellenvermerk oder kurzer wissenschaftlicher Arbeitsstand.
Konkreter ALR-Stoff: ALR-Strafrecht (II 20)
Aufbau
ALR II 20 war das preussische Allgemeine Strafgesetzbuch bis zur Einfuehrung des Preussischen Strafgesetzbuchs 1851 und schliesslich des Reichsstrafgesetzbuchs 1871/1872. ALR II 20 ist umfangreich (über 1500 Paragraphen) und kasuistisch — typisches Beispiel: detaillierte Verbote von Aberglauben, Selbstmord, Spielsucht; Strafkatalog mit Strafgraden bis zu Schandstrafen.
Wichtige Paragraphen
- ALR II 20 §§ 1 ff. Allgemeiner Teil: Schuldfragen, Versuch, Teilnahme, Strafarten.
- ALR II 20 §§ 80 ff. Verbrechen gegen den Staat: Hochverrat, Majestaetsbeleidigung.
- ALR II 20 §§ 760 ff. Sittlichkeitsdelikte: Ehebruch, Unzucht, Konkubinat — extrem kasuistisch.
- ALR II 20 §§ 803 ff. Suizidversuch wurde mit Strafe (Schandbegraebnis) bedroht.
- ALR II 20 §§ 1100 ff. Diebstahl mit differenzierten Strafdrohungen je nach Tatobjekt, sogar je nach Brieftaubenraub.
Heutige Fortwirkung
- Heute ohne praktische Geltung. Reichsstrafgesetzbuch 1871/1872 hat ALR II 20 abgeloest, in Preussen ergaenzt durch StPO-PreussGS.
- Strafrechtsgeschichte: ALR II 20 ist Quelle der Diskussion um Aufklärung, Schuldgrundsatz, Schandstrafen vs. Freiheitsstrafen.
Beruehmte Faelle / Personen
- Ernst Ferdinand Klein als Mitautor; vertrat eine aufgeklaerte Spezialpraevention.
- Anselm von Feuerbach kritisierte ALR II 20 als nicht hinreichend systematisch.
Prüfraster
- Strafrechtsgeschichtliche Frage? — ALR II 20 als historische Quelle.
- Heute Strafrecht? — direkt StGB.
- Aktuelle Aktenbestaende mit Strafurteilen vor 1871? — fortgesetzt als historisches Material, ohne fortwirkende Vollstreckbarkeit.