name: 024-zweiter-teil-kirchen-schule-armenwesen description: "PrALR: Zweiter Teil Kirchen Schule Armenwesen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Pralr Zweiter Teil Kirchen Schule Armenwesen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wichtige Paragraphen
- ALR II 11: Religionsgesellschaften — privilegierte (ev., kath., ref.) vs. geduldete (Mennoniten, Juden).
- ALR II 12: Schule — Schulpflicht; Aufsicht durch Geistlichkeit.
- ALR II 19: Armenwesen — Pflicht der Heimatgemeinde.
Aufgeklaert-tolerantes Religionsrecht
- Mehrere Religionen anerkannt.
- Juden in eingeschraenkter Rechtsstellung (vor Emanzipation 1812).
- Mennoniten geduldet.
Subsumtionsbeispiel: Schulpflicht 1830
Bauer schickt Kind nicht zur Schule.
- ALR II 12: Schulpflicht; Sanktion über Polizey.
- Heute: Schulgesetze der Länder mit Schulpflicht (Art. 7 GG).
Heutige Fortwirkung
- Art. 4 GG Religionsfreiheit.
- Art. 7 GG Schulwesen.
- SGB XII / SGB II als Erbe des Armenwesens.
Prüfraster
- Religionsfrage?
- Schulfrage?
- Armenwesen?