name: 023-zweiter-teil-gemeinderecht-staedte-doerfer-polizei description: "PrALR: Zweiter Teil Gemeinderecht Städte Dörfer Polizei: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Pralr Zweiter Teil Gemeinderecht Staedte Doerfer Polizei
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wichtige Paragraphen
- ALR II 7: Bauernstand und Doerfer.
- ALR II 8: Buergerstand und Staedte; Innungen.
- ALR II 17: Polizey (Generalklausel § 10).
Stein-Hardenbergsche Staedteordnung 19.11.1808
- Reform der kommunalen Selbstverwaltung.
- Magistrat + Stadtverordnetenversammlung.
- Wesentliche Modernisierung des ALR-Gemeinderechts.
Subsumtionsbeispiel: Kommunale Selbstverwaltung 1850
Buergermeister einer Mittelstadt erlaesst Verfuegung.
- ALR II 8 + Staedteordnung 1808: Befugnis vorhanden.
- GG: Art. 28 II GG Garantie der kommunalen Selbstverwaltung.
Heutige Fortwirkung
- Art. 28 II GG.
- Gemeindeordnungen der Länder.
Prüfraster
- Welche Gemeinde?
- Welche Verfuegung?
- Kompetenz?