name: 020-erster-teil-titel-17-erbrecht-testamente-und-geset description: "PrALR: Erster Teil Titel 17 Erbrecht Testamente und gesetzliche Folge: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
PrALR: Erster Teil Titel 17 Erbrecht Testamente und gesetzliche Folge
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Quellenkritischer Arbeitsauftrag
- Bestimme zuerst den genauen Ort im ALR: Teil, Titel, Paragraph, Ausgabe 1794/1804 und Digitalisat-/Scanstand. Wenn der Paragraph nicht sicher gelesen ist, keine Scheingenauigkeit erzeugen, sondern die Lesart offen markieren.
- Übersetze historische Begriffe erst funktional: Stand, Policey, Gut, Herrschaft, Familie, Dienst, Strafe, Eigentum, Besitz oder Vertrag bedeuten im ALR nicht automatisch dasselbe wie im BGB.
- Prüfe den ALR-Befund in drei Spuren: Wortlaut der Norm, systematische Stellung im Teil/Titel, zeitgeschichtliche Funktion im ständischen und absolutistischen Rechtsstaat.
- Ziehe heutiges Recht nur als Vergleich heran: BGB/EGBGB, Grundbuchrecht, Staatsrecht oder Strafrecht dürfen den ALR-Befund nicht rückwirkend modernisieren.
- Gib am Ende ein nutzbares Produkt aus: Normkarte, Begriffskarte, Vergleichstabelle 1794/1804/heute, Quellenvermerk oder kurzer wissenschaftlicher Arbeitsstand.
Konkreter ALR-Stoff: Erbrecht, Testament, gesetzliche Erbfolge
Aufbau
ALR I 12 / II 2 regeln Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit, Pflichtteilsrecht, Erbverzicht, Familienfideikommiss.
Wichtige Paragraphen
- ALR I 12 §§ 1 ff. Allgemeines Erbrecht, Anfall der Erbschaft, Annahme und Ausschlagung.
- ALR I 12 §§ 200 ff. Testament: öffentliches Testament vor Gericht, Privatschriftliches Testament mit Zeugen.
- ALR I 12 §§ 380-440 Pflichtteil.
- ALR II 4 §§ 1 ff. Familienfideikommiss (Adel, Erbgueter; nach Reichsdeputationshauptschluss bedeutsam, abgeschafft 1919/1938).
Heutige Fortwirkung
- BGB §§ 1922 ff. haben ALR-Erbrecht abgeloest.
- Familienfideikommisse wurden 1919/1938 abgeschafft (FideikommissauflösungsG, Kontrollratsgesetz Nr. 45 für Berlin).
- In Adelsfamilien noch praktische Relevanz für historische Erbteilungsfragen — selten, aber möglich.
Prüfraster
- Vor 1900 Erbfall? Dann ALR-Erbrecht.
- Nach 1900? BGB.
- Familienfideikommiss? — Aufloesungsfrist und Sondervermoegen prüfen.