name: 019-erster-teil-titel-16-schaden-ersatz-zufall-gefahr description: "PrALR: Erster Teil Titel 16 Schaden Ersatz Zufall Gefahr: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
PrALR: Erster Teil Titel 16 Schaden Ersatz Zufall Gefahr
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Quellenkritischer Arbeitsauftrag
- Bestimme zuerst den genauen Ort im ALR: Teil, Titel, Paragraph, Ausgabe 1794/1804 und Digitalisat-/Scanstand. Wenn der Paragraph nicht sicher gelesen ist, keine Scheingenauigkeit erzeugen, sondern die Lesart offen markieren.
- Übersetze historische Begriffe erst funktional: Stand, Policey, Gut, Herrschaft, Familie, Dienst, Strafe, Eigentum, Besitz oder Vertrag bedeuten im ALR nicht automatisch dasselbe wie im BGB.
- Prüfe den ALR-Befund in drei Spuren: Wortlaut der Norm, systematische Stellung im Teil/Titel, zeitgeschichtliche Funktion im ständischen und absolutistischen Rechtsstaat.
- Ziehe heutiges Recht nur als Vergleich heran: BGB/EGBGB, Grundbuchrecht, Staatsrecht oder Strafrecht dürfen den ALR-Befund nicht rückwirkend modernisieren.
- Gib am Ende ein nutzbares Produkt aus: Normkarte, Begriffskarte, Vergleichstabelle 1794/1804/heute, Quellenvermerk oder kurzer wissenschaftlicher Arbeitsstand.
Konkreter ALR-Stoff: Schaden, Ersatz, Zufall, Gefahr
Aufbau
Hier verbindet sich Schadensrecht (ALR I 6) mit Vertragsrecht (ALR I 11), Gefahrtragung (ALR I 11 §§ 90 ff.) und Zufall (casus). Wirkungsmaechtig ist die feine Stufung von Verantwortlichkeit.
Wichtige Paragraphen
- ALR I 6 §§ 1-92 Generelles Deliktsrecht (siehe
pralr-neu-009). - ALR I 11 §§ 87-115 Gefahrtragung beim Kauf: Periculum nach Übergabe.
- ALR I 11 §§ 120-180 Mietzins- und Pachtgefahr.
- ALR I 13 §§ 1 ff. Verwahrung; eingeengte Haftung des Verwahrers.
- Einl. §§ 74, 75 ALR als Sondernormen für Aufopferung.
Heutige Fortwirkung
- Gefahrtragung im Kaufrecht: § 446 BGB ist konzeptionell ALR-nah.
- Aufopferungsanspruch lebt bis heute fort.
Prüfraster
- Vertragstyp und Periculum (Verkaeufer / Kaeufer / Verwahrer).
- Verschuldensgrad nach ALR-Stufen (dolus bis casus).
- Heute BGB-§§ und ggf. UN-Kaufrecht.