name: 012-erster-titel-9-grundstuecke description: "PrALR: Erster Teil Titel 9 Grundstücke Grenzen Nachbarn: historische Normkarte mit Quellenkritik, Begriffsklärung, 1794/1804-Abgleich, heutiger Vergleichslinie und verwertbarem Arbeitsprodukt."
PrALR: Erster Teil Titel 9 Grundstücke Grenzen Nachbarn
Quellenkritischer Arbeitsauftrag
- Bestimme zuerst den genauen Ort im ALR: Teil, Titel, Paragraph, Ausgabe 1794/1804 und Digitalisat-/Scanstand. Wenn der Paragraph nicht sicher gelesen ist, keine Scheingenauigkeit erzeugen, sondern die Lesart offen markieren.
- Übersetze historische Begriffe erst funktional: Stand, Policey, Gut, Herrschaft, Familie, Dienst, Strafe, Eigentum, Besitz oder Vertrag bedeuten im ALR nicht automatisch dasselbe wie im BGB.
- Prüfe den ALR-Befund in drei Spuren: Wortlaut der Norm, systematische Stellung im Teil/Titel, zeitgeschichtliche Funktion im ständischen und absolutistischen Rechtsstaat.
- Ziehe heutiges Recht nur als Vergleich heran: BGB/EGBGB, Grundbuchrecht, Staatsrecht oder Strafrecht dürfen den ALR-Befund nicht rückwirkend modernisieren.
- Gib am Ende ein nutzbares Produkt aus: Normkarte, Begriffskarte, Vergleichstabelle 1794/1804/heute, Quellenvermerk oder kurzer wissenschaftlicher Arbeitsstand.
Konkreter ALR-Stoff: Grundstuecke, Grenzen, Nachbarn
Aufbau
ALR I 9 / I 22 / I 23 regelt Grundstuecksrecht, Grenzen, Nachbarrecht, Notwege, Ueberbau, Immissionen, Hutungs- und Triftrechte. Stark kasuistisch.
Wichtige Paragraphen
- ALR I 22 §§ 1 ff. Erbpacht, Erbzinsrecht.
- ALR I 22 §§ 50 ff. Bauerngueter, Ablöse.
- ALR I 23 §§ 1 ff. Nachbarrechtliche Pflichten: Grenzbaeume, Grenzhecken, Traufrecht, Überhang.
- ALR I 23 §§ 35-50 Immissionen: Beeintraechtigung durch Rauch, Geruch, Gewerbedaempfe. Frueher Vorlaeufer von § 906 BGB.
- ALR I 23 §§ 80 ff. Notweg und Wegezwang. Schon damals strittig, wie weit Privatinteresse das Eigentum belasten darf.
Heutige Fortwirkung
- § 906 BGB ist konzeptionell ALR-naehe, wenn auch dogmatisch klarer.
- Hutungsrechte / Triftrechte / Allmenderechte in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt teils bis heute eingetragen; prüfen ob Bereinigungsgesetz greift.
- Landesnachbarrechtsgesetze (z. B. NachbG NRW, NachbG Bdb) regeln heute den weit ueberwiegenden Teil; ALR taucht nur noch in Altakten auf.
Beruehmte Faelle / Personen
- Nachbarprozesse waren im 19. Jh. Massenpraxis; das ALR-Nachbarrecht praegte die Dorfgerichte Preussens.
Prüfraster
- Wo liegt das Grundstueck (rechtsrheinisch / linksrheinisch)? Linksrheinisch galt Code civil, nicht ALR.
- Eintragungen im Grundbuch (Altrecht ja/nein)?
- Heute Landesnachbarrecht und § 906 BGB anwenden, ALR nur als historischer Bezug.