name: 011-erster-teil-titel-8-erwerb-eigentum-bewegliche-sac description: "PrALR: Erster Teil Titel 8 Erwerb Eigentum bewegliche Sachen: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
Pralr Erster Teil Titel 8 Erwerb Eigentum Bewegliche Sac
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wichtige Paragraphen
- ALR I 8 § 1: Eigentumsdefinition (verfuegungsmacht über Substanz).
- ALR I 8 §§ 26-30: Schranken; Aufopferung.
- ALR I 9 (Besitz) und I 21 (Dienstbarkeiten) ergaenzend.
Eigentumserwerbsarten
- Traditio: Übergabe mit Eigentumsuebertragungsabsicht.
- Iustus titulus: rechtlicher Grund.
- Eigentumsersitzung (usucapio): 3 Jahre bewegl., 30 Jahre unbewegl.
Anders als BGB
- Kein striktes Abstraktionsprinzip.
- Wirksamkeit des Grundgeschaefts ist Voraussetzung für Eigentumserwerb.
Subsumtionsbeispiel: Kauf eines Pferdes 1830
A kauft Pferd von B.
- ALR I 8 / I 11: Eigentumserwerb mit Übergabe + wirksamem Kauf.
- BGB: § 929 BGB Einigung + Übergabe (abstrakt vom Kaufvertrag).
Heutige Fortwirkung
- §§ 929-936 BGB Eigentumsuebertragung.
Prüfraster
- Traditio erfolgt?
- Iustus titulus?
- Eigenes Eigentum des Veraeusserers?