name: 675w-zahlen-schwellen-und-berechnung description: "675W: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
675W: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: § 675u; § 675v — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: 675W: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
- Normen-/Quellenanker: BGB §§ 675u, 675v, 675w, 280; ZAG/PSD2, künftig PSD3/PSR beobachten; DSGVO Art. 33, 34; StGB §§ 263, 263a, 202a, 269; Bank-AGB, Authentifizierungsprotokolle und Ombudsmannregeln.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld § 675w BGB prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Zahlen, Schwellen und Berechnung Phishing-Vorfall
- § 675u BGB: Erstattungsanspruch — unverzüglich, spätestens am nächsten Geschäftstag nach Anzeige.
- § 675v Abs. 3 BGB: bei grober Fahrlässigkeit Kunde haftet voll (vorher Begrenzung auf 50 EUR nach altem Recht abgeschafft seit 2018).
- § 675v Abs. 4 BGB: Haftung Kunde 0 EUR, wenn starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Abs. 24 ZAG nicht durchgesetzt wurde (Ausnahme: arglistig oder grob fahrlässig).
- § 675w BGB Beweislast: Bank muss Authentifizierung, ordnungsgemäße Aufzeichnung, korrekte Buchung beweisen.
- § 676b Abs. 2 BGB: Anzeigefrist 13 Monate nach Belastung (Ausschlussfrist).
- Schlichtungswert Verbraucherschlichtungsstelle Bank: bis 10.000 EUR (Bankenschlichter), höher zivilrechtlich.
- Verjährung Schadensersatz: Regelfrist 3 Jahre § 195 BGB.
Praxis-Tipp
Der häufigste Fehler bei Beratung: die Bank pauschal des "groben Verschuldens" zu bezichtigen. Die Beweislast für starke Kundenauthentifizierung (§ 1 Abs. 24 ZAG: Wissen + Besitz + Inhärenz) trägt die Bank — wenn diese den Authentifizierungsnachweis nicht klar führen kann, gewinnt der Kunde § 675u BGB.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 263a StGB
- Art. 33 DSGVO
- § 1 ZAG
- § 31 VVG
- § 55 ZAG
- Art. 34 DSGVO
- § 4 FinDAG
- § 27 ZAG
- § 269 StGB
- § 29 VwVfG
- Art. 15 DSGVO
- § 32 BSIG
Leitentscheidungen
- BGH XI ZR 91/14