name: erfinderische-taetigkeit-freedom-to-ki-patent description: "Prüft erfinderische Tätigkeit nach § 4 PatG und Art. 56 EPUe mit dem Problem-Solution-Approach der EPA-Beschwerdekammern. Drei Stufen: (1) Bestimmung des naechstliegenden Stands der Technik (closest prior art) anhand technischer Naehe Zweckverwandschaft und gemeinsamer Merkmale; (2) Formulierung..."
erfinderische-tätigkeit-prüfen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: EPÜ R. 36 Teilanmeldung, PatG § 41 Priorität 12 Monate, USPTO Provisional 12 Monate, EPO Recherchebericht typ. 6 Monate.
- Tragende Normen verifizieren: PatG §§ 1, 3, 4, 9, 10, 139, EPÜ Art. 54, 56, 64, 69, 87 ff., Straßburger IPC-Abkommen, PCT, Espacenet-Datenbankzugriff, DEPATISnet-Bedingungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Patentanmelder, Patentanwalt, DPMA-Prüfer, EPO-Examiner, USPTO, WIPO, Wettbewerber.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Recherchebericht, FTO-Gutachten, Patentlandschaftsanalyse, Espacenet/DEPATISnet/Patentscope/PatFT-Ausdruck, IPC-Klassifikationsbaum — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Rechtsrahmen
- § 4 PatG. Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
- Art. 56 EPÜ. Wortgleich für das EPA.
- Geheime ältere Anmeldungen (§ 3 Abs. 2 PatG / Art. 54 Abs. 3 EPÜ) sind nicht für die erfinderische Tätigkeit relevant — sondern nur für die Neuheit.
- EPA-Methodik: Problem-Solution-Approach (PSA). Bindend für die EPA-Prüfung und EPA-Beschwerdekammer-Rechtsprechung; in der DPMA- und BPatG-Praxis ebenfalls maßgeblich, wenn auch nicht so dogmatisch.
Problem-Solution-Approach in drei Stufen
Stufe 1: Nächstliegender Stand der Technik (closest prior art)
Aus den Recherche-Treffern wird eine Entgegenhaltung als nächstliegender Stand der Technik bestimmt. Kriterien:
- Gleicher Zweck / gleiches technisches Gebiet wie die Erfindung.
- Hohe Übereinstimmung in den Merkmalen (möglichst viele M1, M2, … sind offenbart).
- Klare technische Lehre, von der ausgehend der Fachmann an die Erfindung herangehen könnte.
Wenn mehrere Entgegenhaltungen in Frage kommen: zur Plausibilitätskontrolle den PSA für jede durchgehen — wenn ausgehend von einer der Anspruch naheliegend ist, fehlt die erfinderische Tätigkeit (EPA-Praxis: T 967/97, T 21/08).
Stufe 2: Objektive technische Aufgabe
Differenz zwischen Anspruch und nächstliegendem Stand der Technik bilden — die unterscheidenden Merkmale. Aus diesen unterscheidenden Merkmalen wird die technische Wirkung abgeleitet und als "objektive technische Aufgabe" formuliert:
Wie kann der nächstliegende Stand der Technik so weiterentwickelt werden, dass [technische Wirkung]?
Wichtig: Die Aufgabe wird objektiv aus der Erfindung heraus formuliert — nicht aus der Mandanten-Erzählung. Wenn die Mandantin ein Problem nennt, das der nächstliegende Stand der Technik schon löst, ist es nicht die objektive Aufgabe. Verbot der rückschauenden Betrachtung (ex-post-facto-Argumentation, T 24/81).
Stufe 3: Could-Would-Frage
Hätte der Fachmann am Anmeldetag / Prioritätstag — ausgehend vom nächstliegenden Stand der Technik — die objektive Aufgabe so gelöst, wie der Anspruch sie löst?
Nicht: könnte (could). Sondern: würde (would). Der Fachmann muss eine Motivation gehabt haben, die anderen Entgegenhaltungen heranzuziehen, mit Erwartung auf Erfolg.
Die Frage hat zwei Teilaspekte:
- Steht es im Stand der Technik? Gibt es eine andere Entgegenhaltung, die das fehlende Merkmal lehrt?
- Hätte der Fachmann zugegriffen? Gibt es eine Anregung ("pointer", "teaching", "suggestion") in der Entgegenhaltung oder im allgemeinen Fachwissen, die den Fachmann von Entgegenhaltung A zu Entgegenhaltung B führt?
Ablauf
1. Recherche-Treffer aus stand-der-technik-recherche einlesen
Mit Recherchezeichen (X, Y, A, P, E). Y-Treffer sind die wichtigsten für die erfinderische Tätigkeit.
2. Closest Prior Art bestimmen
Begründete Auswahl mit Erklärung, warum dieser Treffer am nächsten liegt (technisches Gebiet, gemeinsame Merkmale).
3. Merkmals-Differenz bilden
Tabelle der unterscheidenden Merkmale gegenüber dem Closest-Prior-Art-Dokument. Beispiel:
| Merkmal | im CPA offenbart? | Unterscheidend? |
|---|---|---|
| M1 — Energieversorgungsnetz | ja | nein |
| M2 — Steuergerät | ja | nein |
| M3 — Speicher für Lastdaten | ja | nein |
| M4 — Soll-Lastpfad über Prognosemodell | ja (linear) | teilweise |
| M5 — Eingriff bei Abweichung | ja | nein |
| M6 — Neuronales Netz mit drei Schichten | nein | ja |
4. Technische Wirkung der unterscheidenden Merkmale
"Was bringt M6?" — z. B.: bessere Vorhersagegenauigkeit bei nicht-linearen Lastprofilen, robuster gegenüber Lastspitzen, Stabilität ohne manuelle Parameter-Tuning.
5. Objektive technische Aufgabe formulieren
Wie kann das Lastmanagement-System aus EP 3 456 789 A1 so weiterentwickelt werden, dass bei nicht-linearen Lastprofilen eine genauere Prognose erzeugt wird?
6. Could-Would-Prüfung
Recherche-Treffer durchgehen — gibt es eine Entgegenhaltung, die neuronale Netze für Lastprognose lehrt? Wenn ja:
- Stand der Technik: ja, z. B. WO 2017/123 — neuronale Netze für Energieprognose.
- Motivation: Stand der Technik nennt explizit, dass neuronale Netze bei nicht-linearen Lastprofilen genauer sind als lineare Modelle.
- Erwartung auf Erfolg: ja, weil der Stand der Technik die Anwendung in vergleichbaren Energienetzen schon zeigt.
→ Ergebnis: Der Fachmann hätte ausgehend von EP 3 456 789 A1 mit Anregung aus WO 2017/123 mit Erwartung auf Erfolg den Weg von Anspruch 1 beschritten. Erfinderische Tätigkeit fraglich, Anspruch sollte engerer gefasst werden (z. B. Spezifikum des Trainingsverfahrens, Kombination mit weiteren Merkmalen).
Oder, wenn keine Anregung besteht: Erfinderische Tätigkeit liegt vor.
Sekundärindizien
Wenn die Could-Would-Prüfung nahelegend ausfällt, aber dennoch Zweifel bestehen — Sekundärindizien einsetzen (EPA-Beschwerdekammern: Vorsicht, Sekundärindizien dürfen die Hauptprüfung nicht ersetzen, T 1212/01):
- Technisches Vorurteil überwunden — die Fachwelt hat eine bestimmte Lösung jahrelang abgelehnt.
- Unerwartete technische Wirkung — die Erfindung bringt ein Mehr, das der Stand der Technik nicht erwarten ließ (T 21/81).
- Lang empfundenes Bedürfnis — das Problem ist seit Jahren bekannt, aber unbehoben.
- Kommerzieller Erfolg — schwach, aber zulässig, wenn er auf den technischen Merkmalen beruht (T 270/84).
- Scheitern anderer — frühere Anmeldungen oder Veröffentlichungen, die das Problem nicht lösen konnten.
Hinweise
- EPA-Standardphrase: "Could-would-approach." Im DPMA-/BPatG-Verfahren weniger formelhaft, aber inhaltlich gleich.
- Mehrfach-PSA. Wenn mehrere CPA-Kandidaten denkbar: PSA für jeden, schwächste Position für die Mandantin maßgeblich.
- Mosaike sind hier — anders als bei der Neuheit — zulässig, aber nur, wenn der Fachmann eine Verbindung gezogen hätte (Pointer aus CPA, allgemeines Fachwissen).
- Hindsight-Verbot. Die Argumentation darf nicht auf die Mandanten-Anmeldung zurückblicken ("wenn man weiß, wie es geht, ist es immer leicht").
- Fachmann ist Konstrukt — die für das technische Gebiet zuständige Fachperson mit durchschnittlichen Kenntnissen und Zugang zum gesamten Stand der Technik. Bei interdisziplinären Erfindungen: Fachteam (T 32/81).
Disclaimer
Hinweis zur Prüfung. Diese Prüfung der erfinderischen Tätigkeit ist eine KI-gestützte Vorprüfung und keine amtliche Prüfung durch DPMA oder EPA. Der Problem-Solution-Approach ist methodisch sensibel — die Auswahl des nächstliegenden Stands der Technik kann die Bewertung entscheidend verschieben. Die Prüfung muss durch eigene Bewertung und durch Prüfung der Recherche-Vollständigkeit abgesichert werden.
Triage-Fragen vor Prüfung erfinderischer Taetigkeit
Bevor der Problem-Solution-Approach angewendet wird, klaere:
- Welche Entgegenhaltung ist der naechstliegende Stand der Technik (CPA — Closest Prior Art)?
- Welches technische Problem loest die Erfindung ausgehend vom CPA?
- Sind Sekundaerindizien vorhanden (unerwarteter technischer Effekt, ueberwundenes technisches Vorurteil, lang empfundenes Beduerfnis)?
- Sind alle Merkmale des Hauptanspruchs in der PSA beruecksichtigt?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EPA, Technische Beschwerdekammer, T 21/81 (Unerwarteter technischer Effekt): Ein unerwarteter technischer Effekt, der über das aus dem Stand der Technik Vorhersehbare hinausgeht, ist ein Indiz für erfinderische Taetigkeit; er muss im Anspruch oder in der Beschreibung hinreichend offenbart sein.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.