name: 054-auslandsbeteiligte-steuerliche-hinweise-und-grenzen description: "Notariat im Alltag: Auslandsbeteiligte – steuerliche Hinweise und Grenzen. Steuerliche Problembereiche bei Immobilien- und Gesellschaftsgeschäften mit Auslandsbezug, beschränkte Steuerpflicht und Notarhinweispflichten im Notariat."
Notariat im Alltag: Auslandsbeteiligte – steuerliche Hinweise und Grenzen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck und Anwendungsbereich
Wenn Ausländer oder im Ausland ansässige Personen an deutschen Grundstücks- oder Gesellschaftsgeschäften beteiligt sind, entstehen besondere steuerliche Fragen. Der Notar muss auf diese hinweisen – ohne selbst steuerliche Beratung zu leisten. Kläre die Hinweispflichten und Abgrenzung zur Steuerberatung.
Rechtsgrundlagen: § 17 BeurkG (Belehrungspflicht), § 50a EStG (beschränkte Steuerpflicht), § 48 EStG (Bauabzugssteuer), §§ 1–7 GrEStG (Grunderwerbsteuer), § 34 ErbStG (Meldepflicht Notar), AO §§ 10–14 (Steuerliche Identifikation), DSGVO, EGBGB (IPR), DBA (Doppelbesteuerungsabkommen).
Beschränkte Steuerpflicht (§ 50a EStG)
Ausländische Personen oder Gesellschaften ohne Wohnsitz/Sitz in Deutschland sind mit deutschen Einkünften aus Vermietung und Veräußerung beschränkt steuerpflichtig.
Bei Grundstücksverkauf durch Ausländer:
- § 50a EStG: Einbehaltungspflicht des Käufers? (→ Steuerberater)
- Spekulationssteuer (§ 23 EStG): Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb
- DBA: Doppelbesteuerungsabkommen kann die Besteuerung dem anderen Staat zuweisen
Bauabzugssteuer (§ 48 EStG)
Bei Bauleistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers auf deutschem Grundstück muss der Auftraggeber 15 % Bauabzugssteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen (sofern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt).
Für den Notar relevant: Wenn Bauträgervertrag mit ausländischem Bauunternehmen beurkundet wird → Hinweis erforderlich.
Grunderwerbsteuer (§§ 1–7 GrEStG)
GrESt gilt für alle Grundstückserwerbe in Deutschland unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten. Ausländische Käufer zahlen GrESt wie inländische.
Besonderheit: Share Deals (Erwerb von Gesellschaftsanteilen, die indirekt Grundbesitz halten) lösen unter bestimmten Umständen GrESt aus (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Notar-Hinweis nötig.
ErbStG: Meldepflicht des Notars (§ 34 ErbStG)
Notar muss schenkungsweise Übertragungen dem Finanzamt melden, auch wenn Auslandsbeteiligte involviert sind.
Identifizierung Auslandsbeteiligter (GwG)
Ausländische juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug des Heimatlandes + Apostille + Übersetzung. Wirtschaftlich Berechtigte besonders sorgfältig prüfen (erhöhtes GwG-Risiko bei Hochrisikoländern, § 15 GwG).
Grenzen der notariellen Hinweispflicht
Der Notar darf auf steuerliche Problembereiche hinweisen (§ 17 BeurkG), aber keine steuerliche Beratung leisten (Steuerberatungsvorbehalt, § 2 StBerG). Empfehlung: Steuerberater oder Fachanwalt einschalten.
Zulässige Hinweise:
- „Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren könnte Spekulationssteuer anfallen – bitte prüfen Sie mit einem Steuerberater."
- „Ihre Gesellschaft könnte der deutschen Grunderwerbsteuer unterliegen – steuerliche Beratung empfohlen."
Unzulässige Aussagen:
- Konkrete Steuerhöhe berechnen
- Empfehlen, ob eine Gestaltung steueroptimal ist
Prüfprogramm
- Wohnsitz/Sitz der Beteiligten: Deutschland oder Ausland?
- Bei Auslandsgesellschaft: Registernachweis mit Apostille vorhanden?
- GwG: erhöhtes Risiko wegen Hochrisikoland?
- Hinweis auf mögliche steuerliche Implikationen erteilt und dokumentiert?
- § 34 ErbStG-Meldepflicht bei Schenkungen beachtet?
Typische Fallen
- Kein GwG-Check für ausländische Gesellschaft → fehlende Apostille/Übersetzung.
- Kein Hinweis auf Bauabzugssteuer bei ausländischem Bauträger.
- Notar berechnet Spekulationssteuer → Steuerberatungsvorbehalt verletzt.
- § 34 ErbStG-Meldung vergessen bei gemischter Schenkung.
Rechtsquellen
- § 50a EStG: https://dejure.org/gesetze/EStG/50a.html
- § 48 EStG (Bauabzug): https://dejure.org/gesetze/EStG/48.html
- § 1 Abs. 3 GrEStG: https://dejure.org/gesetze/GrEStG/1.html
- § 34 ErbStG: https://dejure.org/gesetze/ErbStG/34.html
- GwG §§ 10–15: https://dejure.org/gesetze/GwG/10.html
- BNotK Auslandsbeteiligte: https://www.bnotk.de
Output-Formate
- Steuerliche-Hinweis-Checkliste (für die Urkunde)
- GwG-Erhöhtes-Risiko-Protokoll (Auslandsgesellschaft)
- Identifizierungs-Anforderungsliste (ausländische Beteiligte)
- Mandantenmail (Hinweis auf steuerliche Beratungsnotwendigkeit)
- § 34 ErbStG-Meldungshinweis (interner Vermerk)
Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de