name: 023-identitaetspruefung-videoident-und-praesenztermin-g description: "Notariat im Alltag: Identitätsprüfung – Videoident und Präsenztermin, Grenzen. Pflichten nach § 10 BeurkG, anerkannte Legitimationsdokumente, Videobeurkundung und Abgrenzung zur unzulässigen Fernbeurkundung im Notariat."
Notariat im Alltag: Identitätsprüfung – Videoident und Präsenztermin, Grenzen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck und Anwendungsbereich
Die sichere Identifizierung aller Beteiligten ist eine Kernpflicht des Beurkundungsverfahrens. Kläre die Anforderungen nach BeurkG und GwG, die Möglichkeiten der Online-Identifikation und die Grenzen der Fernbeurkundung.
Rechtsgrundlagen: § 10 BeurkG (Feststellung der Beteiligten), § 13 BeurkG (Vorlesen und Unterzeichnung), § 16 BeurkG (Behinderungen, Dolmetscher), GwG § 8 (Identifizierungspflichten), GwG § 12 (Fernidentifizierung), BNotO §§ 10a, 16a (Videobeurkundung, ab 2022), BeurkG §§ 40a–40e (Online-Beglaubigung), DONot §§ 10–12 (Beurkundungsverfahren).
Identifizierungspflichten (§ 10 BeurkG)
Der Notar muss sich über die Person der Beteiligten Gewissheit verschaffen. Zulässige Mittel:
- Personalausweis (Lichtbildausweis, § 10 Abs. 1 BeurkG)
- Reisepass mit weiteren Nachweisen bei Zweifeln
- Aufenthaltstitel für Ausländer
- Für juristische Personen: Handelsregisterauszug + Personalausweis des Vertreters
- Vertrauenspersonen als Zeugen (§ 10 Abs. 2 BeurkG) bei fehlenden Legitimationsdokumenten
GwG-Identifizierung (§§ 8–12 GwG)
Ergänzend zur BeurkG-Pflicht: GwG verlangt Kopie des Identifikationsdokuments, Überprüfung auf Aktualität und Echtheit, PEP-Screening, Transparenzregisterabfrage. GwG-Identifizierung auch bei bloßen Beglaubigungen und Bescheinigungen.
Online-Beurkundung und Videoidentifikation
Videobeurkundung (§ 16a BNotO n.F., ab 2022): Mit Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung können bestimmte Beurkundungsakte per Videokonferenz durchgeführt werden. Voraussetzungen (noch begrenzt):
- Technische Anforderungen nach Verordnung
- Eindeutige Identifizierung via Video + qualifizierter Videoident-Dienst
- Nur für bestimmte Urkundenarten (noch nicht für alle Beurkundungen)
- Notar und Beteiligter in Echtzeit im Bild
Online-Beglaubigung (§§ 40a–40e BeurkG, ab 2022): Unterschriftsbeglaubigung per Video möglich für qualifizierte elektronische Unterschriften. Biometrische Identifizierung des Berechtigten nötig.
Präsenztermin: wann zwingend?
Alle Beurkundungen nach BeurkG (§§ 6–35) erfordern grundsätzlich die persönliche Anwesenheit (§ 13 BeurkG: Vorlesen in Gegenwart der Beteiligten). Die Videobeurkundung ist die gesetzte Ausnahme, die strenger Verordnung bedarf.
Ausnahme: Genehmigungen können per Vollmacht auch ohne persönliche Anwesenheit des Genehmigenden erteilt werden (§ 182 BGB).
Grenzen der Fernbeurkundung
- Keine Beurkundung per E-Mail, schriftlichem Austausch oder Videokonferenz ohne gesetzliche Grundlage.
- Notar, der Fernbeurkundung ohne gesetzliche Basis durchführt, begeht Amtspflichtverletzung (§ 17 BeurkG i.V.m. § 19 BNotO).
- „Beurkundung" mit elektronischer Signatur allein ist unwirksam, wenn BeurkG-Präsenzerfordernis gilt.
Prüfprogramm
- Liegt ein anerkanntes Legitimationsdokument vor?
- Ist das Dokument noch gültig (Ablaufdatum prüfen)?
- Stimmt das Bild überein? (§ 10 Abs. 1 BeurkG: eigene Überzeugung)
- Bei juristischen Personen: Registerauszug aktuell?
- GwG: Kopie archiviert, PEP-Screening dokumentiert?
- Ist die geplante Urkundsart für Online-Identifizierung/Video geeignet?
Typische Fallen
- Abgelaufener Ausweis → § 10 BeurkG-Mangel; Beurkundung anfechtbar.
- Identifizierung per Vollmacht (GF der GmbH) ohne aktuellen Registerauszug.
- GwG-Kopie vergessen → Dokumentationsmangel, Bußgeldrisiko.
- Fernbeurkundungsversuch ohne gesetzliche Basis → Unwirksamkeit.
- Vertreter ohne ausreichende Vollmacht als Beteiligter aufgeführt.
Rechtsquellen
- § 10 BeurkG: https://dejure.org/gesetze/BeurkG/10.html
- § 16a BNotO (Videobeurkundung): https://dejure.org/gesetze/BNotO/16a.html
- §§ 40a–40e BeurkG (Online-Beglaubigung): https://dejure.org/gesetze/BeurkG/40a.html
- GwG §§ 8, 12: https://dejure.org/gesetze/GwG/8.html
- BGH zur Identitätsprüfung: https://www.bgh.de
- BNotK ERV und Video: https://www.bnotk.de
Output-Formate
- Identifizierungsprotokoll (BeurkG + GwG, je Beteiligter)
- Videoident-Checkliste (technische + rechtliche Anforderungen)
- Präsenzpflicht-Entscheidungsbaum (welche Urkundsart ist video-tauglich?)
- GwG-Dokumentationsblatt
- Mandantenhinweis (benötigte Ausweisdokumente)
Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de