name: zusammenarbeit-bundesregierung-ressorts description: "Verhaltens-Skill für die taegliche Zusammenarbeit zwischen NKR-Sekretariat und Ressorts. Beschreibt informelle Vorklaerungen Datenanforderungen § 5 NKRG Eskalationsstufen Konfliktbewaeltigung Dialog mit dem federfuehrenden Referat und Schnittstelle Bundesministerium der Justiz als institutionelle..."
NKR-Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Ressorts
Worum geht es konkret
Praxis-Skill: wie kommuniziert der NKR mit den Ressorts? Welche Konventionen gelten? Wo eskaliert man, wo nicht? Wie holt man Daten ein, ohne die Beziehung zu beschaedigen?
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Daten fehlen, Frist laeuft
- Ressort liefert Methodik nicht nach
- Dialog mit Ressort wird konfliktreich
- Vorhaben mit hohem politischen Druck (z.B. Eilbeduerftigkeit)
Rueckfrage nur wenn der Konflikt unklar ist: "Wo hakt es konkret — Daten, Methodik, Frist oder politische Konstellation?"
Rechtlicher und methodischer Rahmen
- § 1 NKRG — Einsetzung beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 NKRG; unabhaengig nach § 1 Abs. 1 Satz 2 NKRG; Aufgabe der Unterstuetzung der Bundesregierung folgt aus § 1 Abs. 2 NKRG
- § 3 NKRG — Sekretariat (Geschäftsstelle) des NKR ist beim BMJ angesiedelt (§ 3 Abs. 9); Rechtsaufsicht beim BMJ (§ 3 Abs. 8); das den Vorsitz fuehrende Mitglied wird vom BMJ bestimmt (§ 3 Abs. 4)
- § 5 NKRG — Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht
- § 62 GGO — Pflicht zur NKR-Befassung
- GGO § 22, § 23 — Ressortabstimmung allgemein
- Geschäftsordnung des NKR (intern)
Prüfraster / Schritt für Schritt
Stufe 1 — Informeller Kontakt
- Referent NKR-Sekretariat ruft Referat im Ressort an
- Klaert Eckpunkte, Methodik, offene Fragen
- Schnelle Verstaendigung ohne Aktenvorgang
Stufe 2 — Schriftliche Nachfrage
- Sekretariat schreibt formell, bittet um Klarstellung / Daten
- Frist meist 5-10 Werktage
- Verweis auf § 5 NKRG, wenn Rechtsgrundlage betont werden soll
Stufe 3 — Foermliches Datenanforderung
- Wenn Nachfrage nicht beantwortet
- Eskalation an Unterabteilungsleitung des Ressorts
- Verweis auf NKR-Prüfpflicht und Beteiligungsverfahren
Stufe 4 — Eskalation an Hausleitung
- Wenn auch Unterabteilung nicht reagiert
- Schreiben an Abteilungs- oder Staatssekretaersebene
- Information an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als institutionelle Anbindung des NKR (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 8 und Abs. 9 NKRG); ggf. parallel Hinweis an das Bundeskanzleramt im Rahmen der allgemeinen Kabinettsbefassung
Stufe 5 — Negative Stellungnahme
- Wenn Eskalation erfolglos
- NKR formuliert in der Stellungnahme deutlich den Mangel
- ggf. Aufnahme in Jahresbericht
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Ressort liefert Daten nicht oder spaet
- Ressort behauptet "kein Aufwand" ohne Begruendung
- Ressort versucht "Formulierungshilfe" zur Umgehung
- Eilbeduerftigkeit ohne sachlichen Grund
Trade-off-Matrix
| Konfliktintensitaet | Wahl | Risiko |
|---|---|---|
| Niedrig (Verstaendnisfrage) | Telefon Referent zu Referent | gering |
| Mittel (Datenluecke) | Schriftliche Nachfrage | gering |
| Hoch (Verweigerung) | Eskalation Abteilung / Staatssekretaer | mittel |
| Sehr hoch (institutionell) | Information BMJ (institutionelle Anbindung NKR), harte Stellungnahme; ggf. flankierend Kabinettsebene | hoch — politisch |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
Nachforderungsschreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren, für die Prüfung des Vorhabens benoetigen wir gemäß § 5 NKRG ergaenzende Angaben zu Fallzahlen und Bearbeitungszeit der vorgesehenen Pflicht nach [Paragraf]. Wir bitten um Uebersendung bis [Datum]."
In der Stellungnahme:
- "Das Ressort hat die nachgefragten Angaben mit Schreiben vom [Datum] uebermittelt; der NKR hat sie in die Bewertung einbezogen."
- "Trotz Nachfrage des NKR vom [Datum] hat das Ressort die erbetenen methodischen Angaben nicht beigebracht. Der NKR kann den Erfuellungsaufwand insoweit nicht abschliessend bewerten."
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- Datenlieferung in PDF statt nachrechenbarer Tabelle
- "Schaetzungen" ohne Quelle
- Antwort auf NKR-Nachfrage erst nach Stellungnahme-Vorlage
- Verweis auf "weitere Konkretisierung im Verordnungsweg" ohne Hinweis auf erneute NKR-Befassung
Quellen Stand 06/2026
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) §§ 1, 3, 5, 6
- §§ 22, 23, 47, 62 GGO
- Geschäftsordnung des NKR (intern)
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über www.normenkontrollrat.bund.de