name: verhaeltnismaessigkeit-sicht-zeitwerttabelle description: "Verhältnismäßigkeit aus NKR-Sicht: keine grundrechtliche Prüfung sondern Kosten-Nutzen- und Eingriffstiefe-Prüfung. Erklaert wie der NKR die drei klassischen Stufen Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit auf Erfuellungsaufwand uebertraegt und wo die Abgrenzung zur BMJ-Prüfung liegt. M"
NKR-Verhältnismäßigkeit aus NKR-Sicht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum geht es konkret
Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne prüft das BMJ und ggf. das BVerfG. Der NKR prüft Verhältnismäßigkeit nur in der methodischen Variante des Standardkostenmodells: ist der Erfuellungsaufwand für das adressierte Problem angemessen?
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Vorhaben ist erforderlich, Ausgestaltung wirkt jedoch ueberzogen
- Eingriffstiefe wirkt unverhaeltnismaessig
- KMU besonders belastet
- Vollzugsaufwand sehr hoch im Verhältnis zum erwarteten Nutzen
Rueckfrage nur wenn unklar: "Welche Komponente erscheint Ihnen ueberzogen — Eingriffstiefe, Frequenz, Sanktionshoehe oder Adressatenkreis?"
Rechtlicher und methodischer Rahmen
- Art. 20 Abs. 3 GG, Rechtsstaatsprinzip — verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit (BMJ / BVerfG)
- § 44 GGO — Gesetzesfolgenabschaetzung (auch Verhältnismäßigkeitsdimension)
- NKRG § 4 — methodische Prüfung
- Leitfaden BMI / NKR — Verhältnismäßigkeitsmodul (Eingriffstiefe vs. Aufwand)
Prüfraster / Schritt für Schritt
Drei klassische Stufen, NKR-Variante
- Geeignetheit: Erreicht die Regelung das Ziel ueberhaupt? (Wirksamkeitsannahme)
- Erforderlichkeit: Gibt es ein milderes Mittel mit gleicher Wirksamkeit? (Alternativen)
- Angemessenheit: Steht der Erfuellungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen?
NKR-spezifische Konkretisierungen
- Adressatenkreis: zu weit oder zu eng?
- Schwellenwerte: vorhanden? plausibel?
- Sanktionshoehe: angemessen?
- Frequenz: monatlich / quartalsweise / jaehrlich gerechtfertigt?
- Tiefe der Informationspflicht: notwendig oder uebertrieben?
- Differenzierung KMU: vorhanden?
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Pflicht trifft alle Adressaten gleich, obwohl KMU nicht relevant
- Frequenz hoch ohne sachlichen Grund
- Sanktion hoch ohne Verhältnismäßigkeitspruefung
- Schwellenwerte fehlen
- Keine Differenzierung nach Risiko / Groesse / Branche
- Aufwand uebersteigt Nutzen (illustrativ)
Trade-off-Matrix
| Aspekt | Verhältnismäßigkeit-Plus | Verhältnismäßigkeit-Minus |
|---|---|---|
| Adressatenkreis | risikobasiert | pauschal alle |
| Schwellenwerte | nach Groesse / Risiko | keine |
| Frequenz | jaehrlich / triggerbasiert | monatlich pauschal |
| Sanktionen | abgestuft | maximal pauschal |
| Sektorale Differenzierung | ja | nein |
| KMU-Ausnahme | vorgesehen | nicht erwogen |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Der NKR haelt das Vorhaben dem Grunde nach für geeignet, das adressierte Problem zu loesen."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Frequenz von [monatlich / quartalsweise] in einem unverhaeltnismäßigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht. Eine jaehrliche [Verpflichtung] erscheint angemessen."
- "Der NKR empfiehlt, einen Schwellenwert zur Entlastung von Kleinstunternehmen einzufuehren."
- "Aus Sicht des NKR ist die Eingriffstiefe der Regelung angemessen; die methodische Bewertung der Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne obliegt der zuständigen Ressortpruefung."
- "Der NKR sieht die Sanktion in Höhe von [X EUR] in einem Spannungsverhaeltnis zur Verhältnismäßigkeit der Pflicht; er empfiehlt eine abgestufte Sanktionsregelung."
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- Pflichten für alle Adressaten, ohne Schwelle
- Hohe Frequenz aus "Beweissicherungsgruenden" ohne Beleg
- Maximalsanktionen pauschal
- Keine KMU-Differenzierung
- "Vorsorgegrundsatz" als Pauschalbegruendung
Quellen Stand 06/2026
- Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip)
- § 44 GGO
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4
- Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfuellungsaufwands (BMI / NKR)
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über www.normenkontrollrat.bund.de