pruefumfang-was-prueft-der-nicht

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Negativabgrenzung des NKR-Pruefumfangs. Erklaert was der NKR ausdruecklich nicht prueft (politische Zielwahl Verfassungsmaessigkeit Haushaltsfolgen) und was er sehr wohl prueft (Methodik Erfuellungsaufwand Praktikabilitaet Digitaltauglichkeit). Verhindert Zuständigkeitsanmassung und liefert Standardbausteine für die Stellungnahme zur Kompetenzabgrenzung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: pruefumfang-was-prueft-der-nicht description: "Negativabgrenzung des NKR-Prüfumfangs. Erklaert was der NKR ausdruecklich nicht prüft (politische Zielwahl Verfassungsmaessigkeit Haushaltsfolgen) und was er sehr wohl prüft (Methodik Erfuellungsaufwand Praktikabilitaet Digitaltauglichkeit). Verhindert Zuständigkeitsanmassung und liefert Stand"

NKR-Prüfumfang — was prüft der NKR nicht

Worum geht es konkret

Spiegelbild zu nkr-aufgabe-und-kompetenz-nkrg. Adressiert die haeufige Verwechslung der Rollen Bundesrechnungshof, BVerfG, Wissenschaftlicher Dienst, BMJ-Rechtsabteilung, NKR.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Sekretariat bekommt Vorhaben, das nach NKR aussieht, aber methodisch nicht in den Prüfkern faellt
  • Ressort moechte den NKR "instrumentalisieren" für politische Argumente
  • Stellungnahme-Entwurf wird zu breit, droht Kompetenzgrenze zu ueberschreiten

Rechtlicher und methodischer Rahmen

  • § 1 Abs. 1 NKRG — Prüfung "auf die Darstellung des Erfuellungsaufwands"
  • § 4 NKRG — Prüfungsgegenstand: Erfuellungsaufwand und sein Methodik
  • § 6 NKRG — Stellungnahme
  • § 44 GGO — Gesetzesfolgenabschaetzung (umfasst mehr als nur Erfuellungsaufwand)
  • Art. 114 GG, BHO, § 88 BHO — Bundesrechnungshof, Wirtschaftlichkeit
  • Art. 93 GG, BVerfGG — Verfassungsgerichtsbarkeit

Prüfraster / Schritt für Schritt

Der NKR prüft

  1. Erfuellungsaufwand (Buerger, Wirtschaft, Verwaltung) — vollstaendig dargestellt?
  2. Methodik — Standardkostenmodell (SKM) korrekt angewandt?
  3. Fallzahlen und Zeitwerte — plausibel? nachvollziehbar?
  4. Einmalig vs. laufend — korrekt unterschieden?
  5. Alternativen — geprueft und dokumentiert?
  6. One-in-one-out — verbucht?
  7. KMU-Test — durchgefuehrt?
  8. Digitaltauglichkeit — Digitalcheck durchlaufen?
  9. Praktikabilitaet im Vollzug — für Verwaltung leistbar?
  10. Evaluierungsklausel / Befristung — vorgesehen?

Der NKR prüft nicht

  1. Politische Zielwahl ("Soll diese Branche reguliert werden?")
  2. Verfassungsmaessigkeit — BMJ-Rechtsabteilung, ggf. BVerfG
  3. Europarechtskonformitaet im engeren Sinne — EU-Rechtsabteilungen
  4. Haushaltsmäßige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt — BMF, Bundesrechnungshof
  5. Wirtschaftlichkeit im Sinne der BHO — Bundesrechnungshof
  6. Ordnungspolitische Sinnhaftigkeit — politische Entscheidung
  7. Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale — Gerichte
  8. Konkrete Vollzugsentscheidungen — Behörden
  9. Wissenschaftliche Folgenforschung im engeren Sinne — Wissenschaftlicher Dienst, Ressortforschung
  10. Datenschutzrechtliche Detailpruefung — BfDI

NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme

  • Ressort umgeht NKR durch Verschieben der Befassungspflicht (z.B. über parlamentarische Änderung)
  • Ressort liefert "alibimaessig" Zahlen ohne Methodik
  • Ressort behauptet "kein Aufwand" ohne Plausibilisierung

Trade-off-Matrix

Anliegen NKR Zuständig stattdessen
Verfassungsmaessigkeit nein BMJ, BVerfG
Bundeshaushalt nein BMF, BRH
EU-Konformitaet nein (nur Hinweis) BMJ, GS-EU
Erfuellungsaufwand ja NKR
Praktikabilitaet ja NKR
Digitaltauglichkeit ja NKR (Digitalcheck)
Politik nein Bundesregierung, Bundestag

Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine

  • "Die Prüfung des NKR ist gemäß § 4 NKRG auf die Darstellung des Erfuellungsaufwands beschraenkt. Eine Bewertung der ordnungspolitischen Zielsetzung erfolgt nicht."
  • "Hinweise zur Verfassungs- oder Europarechtskonformitaet sind nicht Gegenstand der NKR-Prüfung; insoweit verweist der NKR auf die zuständige Ressortpruefung."
  • "Der NKR begruesst grundsätzlich die Zielsetzung des Vorhabens, beschraenkt seine Stellungnahme aber auf die methodischen Aspekte des Erfuellungsaufwands."

Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen

  • "Der NKR hat das Vorhaben verfassungsrechtlich gepruft und nicht beanstandet" — falsch, NKR prüft das nicht
  • "Der NKR hat die Wirtschaftlichkeit bestaetigt" — falsch, das ist BRH
  • "NKR-Beteiligung erfolgt nur bei wirtschaftspolitischen Vorhaben" — falsch, generelle Befassungspflicht bei Erfuellungsaufwand

Quellen Stand 06/2026

  • NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) §§ 1, 4, 6
  • §§ 44, 45 GGO
  • BHO §§ 7, 88, 114
  • Art. 93, 114 GG
  • Live verifizieren über Bundesanzeiger und www.normenkontrollrat.bund.de
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