name: pruefumfang-was-prueft-der-nicht description: "Negativabgrenzung des NKR-Prüfumfangs. Erklaert was der NKR ausdruecklich nicht prüft (politische Zielwahl Verfassungsmaessigkeit Haushaltsfolgen) und was er sehr wohl prüft (Methodik Erfuellungsaufwand Praktikabilitaet Digitaltauglichkeit). Verhindert Zuständigkeitsanmassung und liefert Stand"
NKR-Prüfumfang — was prüft der NKR nicht
Worum geht es konkret
Spiegelbild zu nkr-aufgabe-und-kompetenz-nkrg. Adressiert die haeufige Verwechslung der Rollen Bundesrechnungshof, BVerfG, Wissenschaftlicher Dienst, BMJ-Rechtsabteilung, NKR.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Sekretariat bekommt Vorhaben, das nach NKR aussieht, aber methodisch nicht in den Prüfkern faellt
- Ressort moechte den NKR "instrumentalisieren" für politische Argumente
- Stellungnahme-Entwurf wird zu breit, droht Kompetenzgrenze zu ueberschreiten
Rechtlicher und methodischer Rahmen
- § 1 Abs. 1 NKRG — Prüfung "auf die Darstellung des Erfuellungsaufwands"
- § 4 NKRG — Prüfungsgegenstand: Erfuellungsaufwand und sein Methodik
- § 6 NKRG — Stellungnahme
- § 44 GGO — Gesetzesfolgenabschaetzung (umfasst mehr als nur Erfuellungsaufwand)
- Art. 114 GG, BHO, § 88 BHO — Bundesrechnungshof, Wirtschaftlichkeit
- Art. 93 GG, BVerfGG — Verfassungsgerichtsbarkeit
Prüfraster / Schritt für Schritt
Der NKR prüft
- Erfuellungsaufwand (Buerger, Wirtschaft, Verwaltung) — vollstaendig dargestellt?
- Methodik — Standardkostenmodell (SKM) korrekt angewandt?
- Fallzahlen und Zeitwerte — plausibel? nachvollziehbar?
- Einmalig vs. laufend — korrekt unterschieden?
- Alternativen — geprueft und dokumentiert?
- One-in-one-out — verbucht?
- KMU-Test — durchgefuehrt?
- Digitaltauglichkeit — Digitalcheck durchlaufen?
- Praktikabilitaet im Vollzug — für Verwaltung leistbar?
- Evaluierungsklausel / Befristung — vorgesehen?
Der NKR prüft nicht
- Politische Zielwahl ("Soll diese Branche reguliert werden?")
- Verfassungsmaessigkeit — BMJ-Rechtsabteilung, ggf. BVerfG
- Europarechtskonformitaet im engeren Sinne — EU-Rechtsabteilungen
- Haushaltsmäßige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt — BMF, Bundesrechnungshof
- Wirtschaftlichkeit im Sinne der BHO — Bundesrechnungshof
- Ordnungspolitische Sinnhaftigkeit — politische Entscheidung
- Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale — Gerichte
- Konkrete Vollzugsentscheidungen — Behörden
- Wissenschaftliche Folgenforschung im engeren Sinne — Wissenschaftlicher Dienst, Ressortforschung
- Datenschutzrechtliche Detailpruefung — BfDI
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Ressort umgeht NKR durch Verschieben der Befassungspflicht (z.B. über parlamentarische Änderung)
- Ressort liefert "alibimaessig" Zahlen ohne Methodik
- Ressort behauptet "kein Aufwand" ohne Plausibilisierung
Trade-off-Matrix
| Anliegen | NKR | Zuständig stattdessen |
|---|---|---|
| Verfassungsmaessigkeit | nein | BMJ, BVerfG |
| Bundeshaushalt | nein | BMF, BRH |
| EU-Konformitaet | nein (nur Hinweis) | BMJ, GS-EU |
| Erfuellungsaufwand | ja | NKR |
| Praktikabilitaet | ja | NKR |
| Digitaltauglichkeit | ja | NKR (Digitalcheck) |
| Politik | nein | Bundesregierung, Bundestag |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Die Prüfung des NKR ist gemäß § 4 NKRG auf die Darstellung des Erfuellungsaufwands beschraenkt. Eine Bewertung der ordnungspolitischen Zielsetzung erfolgt nicht."
- "Hinweise zur Verfassungs- oder Europarechtskonformitaet sind nicht Gegenstand der NKR-Prüfung; insoweit verweist der NKR auf die zuständige Ressortpruefung."
- "Der NKR begruesst grundsätzlich die Zielsetzung des Vorhabens, beschraenkt seine Stellungnahme aber auf die methodischen Aspekte des Erfuellungsaufwands."
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- "Der NKR hat das Vorhaben verfassungsrechtlich gepruft und nicht beanstandet" — falsch, NKR prüft das nicht
- "Der NKR hat die Wirtschaftlichkeit bestaetigt" — falsch, das ist BRH
- "NKR-Beteiligung erfolgt nur bei wirtschaftspolitischen Vorhaben" — falsch, generelle Befassungspflicht bei Erfuellungsaufwand
Quellen Stand 06/2026
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) §§ 1, 4, 6
- §§ 44, 45 GGO
- BHO §§ 7, 88, 114
- Art. 93, 114 GG
- Live verifizieren über Bundesanzeiger und www.normenkontrollrat.bund.de