name: digitalcheck-und-onlinezugangsgesetz-ozg description: "Fachmodul OZG und Digitalcheck. Beschreibt das Onlinezugangsgesetz die OZG-Leistungen den Portalverbund das Once-Only-Prinzip und die ab dem 1. Januar 2023 anwendbare Digitalcheck-Methodik nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 9 NKRG für Bundesregelungsvorhaben. Mit Schnittstellen-Checkliste FIM XOEV ELSTER b..."
NKR-Digitalcheck und Onlinezugangsgesetz (OZG)
Worum geht es konkret
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Der Digitalcheck (BMI / NKR; gesetzliche Grundlage § 4 Abs. 3 NKRG, ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden gemäß § 9 NKRG) prüft, ob Bundesregelungsvorhaben digital praktikabel sind. Beide Instrumente sind zentral für die NKR-Prüfung von Vorhaben mit digitalen Bezuegen.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Vorhaben adressiert eine OZG-Leistung
- Vorhaben sieht Antraege / Mitteilungen vor
- Vorhaben sieht digitale Schnittstellen vor
- Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter Verwaltungsschnittstellen
Rueckfrage nur wenn unklar: "Welche OZG-Leistung ist betroffen? Wer ist Leistungserbringer — Bund, Land, Kommune?"
Rechtlicher und methodischer Rahmen
- Onlinezugangsgesetz (OZG) in der jeweils geltenden Fassung (urspruenglich vom 14.08.2017; OZG 2.0 / Folgeregulierung Stand vom Anwender zu verifizieren)
- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, jeweils aktuelle Fassung)
- § 4 Abs. 3 NKRG — Digitalcheck als Prüfungsbestandteil (Prüfung der Moeglichkeiten digitaler Ausfuehrung)
- § 9 NKRG — § 4 Abs. 3 NKRG ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden (Uebergangsregelung)
- eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung
- EU Single Digital Gateway-VO (EU) 2018/1724 (Once-Only auf EU-Ebene)
- § 44 GGO, NKRG § 4 (Prüfungsgegenstand)
- Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA
OZG-Grundbegriffe
- OZG-Leistung: digitalisierbare Verwaltungsleistung im OZG-Katalog
- Portalverbund: technische Vernetzung der Verwaltungsportale Bund und Länder
- Nutzerkonto Bund / Mein Unternehmenskonto als Authentifizierung
- Servicekonto / EUDI-Wallet als Identifizierungsmittel (in Entwicklung)
- Once-Only: Daten werden nur einmal erhoben, mehrfach genutzt
Digitalcheck — fuenf Prinzipien
- Digitale Kommunikation ermoeglichen
- Wiederverwendung von Daten und Standards (Once-Only)
- Datenschutz / Informationssicherheit by design
- Klare, maschinenlesbare Regelungen
- Automatisierung ermoeglichen
Prüfraster / Schritt für Schritt
1. OZG-Bezug prüfen
- Ist die Leistung im OZG-Katalog?
- Welcher Reifegrad? (Information / Antrag / Bescheid / vollintegrierter Online-Prozess)
- Wer ist Leistungserbringer? (Bund / Land / Kommune)
2. Portalverbund-Anschluss
- Wird das Vorhaben über den Portalverbund abgewickelt?
- Wenn nein: Begruendung
- Schnittstellen dokumentiert?
3. Datenstandards
- Anwendung XOEV / FIM
- Datenformat dokumentiert
- Strukturierte Daten statt PDF
4. Once-Only
- Schon vorhandene Daten werden wiederverwendet?
- Beispiel: Daten aus Handelsregister, aus Steuerregister
5. Authentifizierung
- Nutzerkonto Bund / Mein Unternehmenskonto / EUDI-Wallet
- eIDAS-Konformitaet
6. Datenschutz und Sicherheit
- DSGVO-Konformitaet
- BSI-Schutzbedarfsanalyse
- Rechtsgrundlage und Loeschpflichten
7. Maschinenlesbarkeit
- Tatbestaende automatisierbar
- Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe in automatisierbaren Bereichen
NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Digitalcheck nicht durchgefuehrt
- OZG-Anschluss nicht vorgesehen
- Eigener Standard ohne XOEV / FIM
- Once-Only ignoriert (Mehrfacherhebung)
- Nutzerkonto / Authentifizierung unklar
- Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert
- Papierbasiertes Verfahren bei moeglicher digitaler Alternative
Trade-off-Matrix
| Aspekt | OZG-Plus | OZG-Minus |
|---|---|---|
| Anschluss Portalverbund | ja | nein |
| Standards XOEV/FIM | ja | eigener Standard |
| Once-Only | ja | Mehrfacherhebung |
| eID / Wallet | etabliert genutzt | unklare Authentifizierung |
| Datenformat | maschinenlesbar | PDF / Papier |
| Reifegrad OZG | hoch (vollintegriert) | niedrig (nur Information) |
Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Das Vorhaben adressiert eine OZG-Leistung im Sinne von [§ X OZG / Anlage]. Der NKR begruesst die Anwendung des Portalverbundes."
- "Der NKR weist darauf hin, dass das Vorhaben einen eigenen Datenstandard vorsieht und die etablierten Standards XOEV und FIM nicht anwendet. Der NKR empfiehlt eine Prüfung der Standardkompatibilitaet."
- "Das vorgesehene Verfahren erhebt Daten, die der Verwaltung bereits aus dem Handelsregister vorliegen. Der NKR empfiehlt eine Umsetzung des Once-Only-Prinzips im Sinne der EU-Single-Digital-Gateway-VO."
- "Der Digitalcheck wurde vom Ressort dokumentiert. Die fuenf Digitalcheck-Prinzipien sind nachvollziehbar adressiert."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene monatliche Lebensbescheid-Pflicht in einem Spannungsverhaeltnis zum Once-Only-Prinzip steht; eine automatisierte Erreichbarkeitspruefung durch das Handelsregistergericht waere praktikabler."
Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung
- Antragsverfahren weiterhin Papier
- Eigener Datenstandard
- Mehrfacherhebung ohne Begruendung
- OZG-Anschluss "in spaeterer Phase"
Quellen Stand 06/2026
- Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand vom Anwender zu verifizieren
- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, jeweils aktuelle Fassung)
- eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung
- EU Single Digital Gateway-VO (EU) 2018/1724
- § 44 GGO; NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4 Abs. 3 (Digitalcheck) i.V.m. § 9 (Anwendbarkeit ab 1. Januar 2023)
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über www.digitalcheck.bund.de, www.normenkontrollrat.bund.de