digital-anschlussfaehigkeit-tauglich

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Pruefskill Digitaltauglichkeit. Adressiert die seit 2022 geltende Pflicht zum Digitalcheck (Bundesregelungsvorhaben muessen digital praktikabel sein) und die OZG-Anschlussfaehigkeit. Mit Standardpruefraster Anschluss an bestehende Standards (XOEV FIM ELSTER beA) Once-Only-Prinzip Schnittstellen Datenformate. Mustertexte zur Stellungnahme.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: digital-anschlussfaehigkeit-tauglich description: "Prüfskill Digitaltauglichkeit. Adressiert die seit 2022 geltende Pflicht zum Digitalcheck (Bundesregelungsvorhaben muessen digital praktikabel sein) und die OZG-Anschlussfaehigkeit. Mit Standardpruefraster Anschluss an bestehende Standards (XOEV FIM ELSTER beA) Once-Only-Prinzip Schnittstellen D"

NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfaehigkeit

Worum geht es konkret

Seit 2022 gilt der Digitalcheck: jedes Bundesregelungsvorhaben muss vor Kabinettsbefassung auf digitale Tauglichkeit geprueft werden. Der NKR begleitet diesen Check und kommentiert die Ergebnisse in der Stellungnahme.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Vorhaben sieht digitale Verfahren vor
  • Vorhaben sieht analoge Verfahren vor (Prüfung, ob digital möglich)
  • Vorhaben enthaelt Datenpflichten
  • Vorhaben adressiert OZG-Leistungen

Rueckfrage nur wenn unklar: "Welche digitalen Beruehrungspunkte hat das Vorhaben — Antragsverfahren, Datenuebermittlung, Speicherung, Schnittstelle zu Bestandssystemen?"

Rechtlicher und methodischer Rahmen

  • Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022)
  • OZG (Onlinezugangsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand zu prüfen)
  • eIDAS-VO (Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung)
  • § 44 GGO — Folgen-Prüfung umfasst auch Digitales
  • NKRG § 4
  • Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA

Fuenf Prinzipien des Digitalchecks (Standard)

  1. Digitale Kommunikation sicherstellen — Kanal, Standards, Schnittstellen
  2. Wiederverwendung von Daten und Standards (Once-Only)
  3. Datenschutz und Informationssicherheit by design
  4. Klare Regelungen / einheitliche Begriffe (maschinenlesbar)
  5. Automatisierung ermoeglichen — Format, Strukturierung

Prüfraster / Schritt für Schritt

1. Digitale Kommunikation

  • Welche Kanaele? (Web, App, beA, De-Mail, eID-Wallet, OZG-Portalverbund)
  • Sind sie bereits etabliert?
  • Schnittstellen sicher und dokumentiert?
  • Barrierefreiheit gewaehrleistet?

2. Datenstandards

  • XOEV (XML in der Verwaltung) genutzt?
  • FIM (Foederales Informationsmanagement) verwendet?
  • Datenkataloge etabliert?

3. Once-Only-Prinzip

  • Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, werden wiederverwendet?
  • Mehrfacherhebung vermieden?

4. Datenschutz / Sicherheit

  • DSGVO-Konformitaet
  • Rechtsgrundlage für Verarbeitung
  • Speicherfrist
  • Loeschpflichten

5. Maschinenlesbarkeit / Begriffsklarheit

  • Klare Tatbestaende, eindeutig automatisierbar
  • Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe wo automatisiert geprueft werden soll

6. Anschluss an Bestandssysteme

  • ELSTER
  • beA / beBPO
  • ZDR / Handelsregister
  • e-Akte / e-Justice

NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme

  • Kein Digitalcheck dokumentiert
  • Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter
  • Once-Only nicht umgesetzt
  • Datenstandard fehlt (kein XOEV, kein FIM)
  • Antragsverfahren weiterhin Papier
  • Schnittstellen zum OZG-Portal nicht vorgesehen

Trade-off-Matrix

Aspekt Plus Minus
Standard verwendet (XOEV / FIM) ja nein, eigene Loesung
OZG-Portal angeschlossen ja nein
Once-Only beachtet Mehrfacherhebung
Barrierefreiheit gewaehrleistet nicht thematisiert
Maschinenlesbarkeit eindeutig offene Rechtsbegriffe
Schnittstellen dokumentiert unklar

Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine

  • "Der Digitalcheck wurde vom Ressort durchgefuehrt; die Ergebnisse sind dokumentiert. Der NKR haelt die digitale Anschlussfaehigkeit für gewaehrleistet."
  • "Der NKR weist darauf hin, dass im Vorhaben kein Hinweis auf die Anwendung der Standards XOEV und FIM enthalten ist. Eine Klarstellung waere wuenschenswert."
  • "Der NKR empfiehlt, das Verfahren an den OZG-Portalverbund anzuschliessen und das Once-Only-Prinzip im Sinne des [§ X OZG / EU-SDG-VO] umzusetzen."
  • "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Pflicht zur monatlichen [Lebensbescheid] in der bisherigen Ausgestaltung nicht maschinenlesbar abbildbar ist; eine Praezisierung des Datenformats ist erforderlich."

Checkliste für den Digitalcheck (Pflichtbestandteile)

  • Digitale Kommunikation möglich
  • OZG-Anschluss
  • XOEV / FIM verwendet
  • Once-Only umgesetzt
  • Datenschutz / Sicherheit by design
  • Barrierefreiheit
  • Maschinenlesbarkeit
  • Schnittstellen zu Bestandssystemen
  • Prüfung Automatisierungsmoeglichkeit

Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen

  • "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung
  • Eigener Standard ohne Verweis auf XOEV / FIM
  • Mehrfacherhebung weiterhin vorgesehen
  • OZG-Anschluss "in spaeterer Phase"
  • Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert

Quellen Stand 06/2026

  • Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022, jeweils aktuelle Fassung)
  • OZG (Onlinezugangsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung
  • eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung
  • § 44 GGO
  • NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4
  • Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA — Spezifikationen jeweils aktueller Stand
  • NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
  • Live verifizieren über www.digitalcheck.bund.de und www.normenkontrollrat.bund.de
Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill digital-anschlussfaehigkeit-tauglich
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