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Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO außerhalb des Baurechts: schwere Nachteile, wichtige Gründe, Vollzugsfolgen und Antragsstrategie.; Normanker: VwGO § 47 Abs. 6; Grundrechtsbezug; Folgenabwägung; macht § 47 VwGO als allgemeines Satzungs- und Rechtsverordnungswerkzeug nutzbar.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/5/2026

name: eilantrag-47-abs-6-ausserhalb-baurecht description: "Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO außerhalb des Baurechts: schwere Nachteile, wichtige Gründe, Vollzugsfolgen und Antragsstrategie.; Normanker: VwGO § 47 Abs. 6; Grundrechtsbezug; Folgenabwägung; macht § 47 VwGO als allgemeines Satzungs- und Rechtsverordnungswerkzeug nutzbar."

Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO außerhalb des Baurechts: schwere Nachteile, wichtige Gründe, Vollzugsfolgen und Antragsstrategie.

Auftrag

Dieser Skill löst § 47 VwGO aus der reinen Bauleitplanung. Er prüft, ob eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift direkt vor dem OVG/VGH überprüft werden kann oder ob nur eine Inzidentkontrolle im Verfahren gegen einen Einzelakt passt.

Normanker

VwGO § 47 Abs. 6; Grundrechtsbezug; Folgenabwägung. Vor jeder Ausgabe muss das jeweilige Landesrecht geprüft werden, weil § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO die Normenkontrolle außerhalb der BauGB-Fälle nur eröffnet, soweit Landesrecht dies bestimmt.

Prüfprogramm

  1. Normtyp: Satzung, Rechtsverordnung, Bebauungsplan, Polizeiverordnung, Benutzungssatzung oder bloßer Verwaltungsakt?
  2. Statthaftigkeit: § 47 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO, Landesrechtseröffnung, Rang unter Landesgesetz.
  3. Antragsteller: mögliche Rechtsverletzung, Adressat, Eigentümer, Nutzer, Gemeinde, Verband oder Konkurrent.
  4. Frist und Rechtsschutzbedürfnis: Jahresfrist, fortbestehende Beschwer, Parallelverfahren.
  5. Materielle Kontrolle: Ermächtigung, Zuständigkeit, Verfahren, Bekanntmachung, Bestimmtheit, Gleichheit, Verhältnismäßigkeit.
  6. Rechtsfolge: Unwirksamkeit, Bekanntmachung der Entscheidung, Wirkung auf Folgebescheide, neue Satzung.

Ausgabe

Erzeuge eine Statthaftigkeitsskizze, Satzungs-Red-Team, Eilantragsskizze, Schriftsatzgliederung oder Bürger-/Mandantenbrief.

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill eilantrag-47-abs-6-ausserhalb-baurecht
Repository Details
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