name: ueberbau-ueberhang-aeste-mediation description: "Überbau nach §§ 912-916 BGB prüfen: Gebäude oder Gebäudeteil über Grenze, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Widerspruch, Duldungspflicht, Beseitigung, Überbaurente, Abkauf, Beweise und Schreiben im Nachbarschaftsstreit Prüfer."
Überbau-Prüfung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BGB § 906 Abs. 2 S. 2 nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 195 BGB 3 Jahre, NachbG-Anzeigefristen variieren (z. B. NRW § 7 Grenzwand 6 Wochen), § 15a EGZPO Schlichtung obligatorisch.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 903, 906, 1004, 910, 912, 917, 921, 922, NachbG (Landesnachbarrechtsgesetze), BImSchG, BauO Land, BNatSchG (Bäume), Schlichtungsgesetze der Länder (z. B. § 15a EGZPO BW) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Grundstücksnachbarn, Schlichtungsstelle, AG (Streitwert bis 5.000 €), LG, OLG, Ordnungsamt, untere Bauaufsichtsbehörde, untere Naturschutzbehörde.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schlichtungsantrag, Klage AG, Lichtbilder, Lärm-/Geruchsprotokoll, Sachverständigengutachten, Anwaltsschreiben, Vermessungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Intake
- Was ragt über: Gebäude, Garage, Carport, Dämmung, Dachüberstand, Fundament, Mauer?
- Wann errichtet?
- War die Grenze bekannt, vermessen, markiert?
- Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen?
- Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nahe?
- Gibt es Baugenehmigung, Lageplan, Vermesser, Bauunternehmer?
- Welche Fläche und welcher Wert sind betroffen?
Prüfschema
- Gebäude/bauliche Anlage: § 912 BGB betrifft den Überbau bei Errichtung eines Gebäudes. Andere Anlagen können über § 1004 BGB laufen.
- Grenzüberschreitung: tatsächliche Überschreitung beweisen; Vermessung erwägen.
- Kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: Duldungspflicht nur, wenn dem Bauenden dies nicht zur Last fällt.
- Widerspruch: Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen?
- Rechtsfolge: Duldung gegen Geldrente oder Beseitigung/Unterlassung.
- Rente/Abkauf: §§ 912 Abs. 2, 913-915 BGB prüfen.
Fehler vermeiden
- Baugenehmigung ersetzt nicht privatrechtliche Berechtigung.
- "Schon lange so" heißt nicht automatisch rechtmäßig; Verjährung/Duldung getrennt prüfen.
- Grenzüberragende Äste sind kein Überbau.